Marc Schulte
SPD
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Frage von Pia A. •

Frage an Marc Schulte von Pia A. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Schulte,
da ich (im Wahlkreis 2) ebenso von der §17-Problematik betroffen bin, möchte ich hier die Anfrage von Herrn Martin Hoffmann (aus Wahlkreis 3) übernehmen und hoffe, daß Sie mir darüber ebenso Auskunft erteilen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Pia Ahrens

Im Kiez Klausenerplatz gibt es ein, der Politik seit ca. 20 (!) Jahren bekanntes, Mietenproblem der sogenannten §17 Häuser. Altbauten wurden saniert und danach zu Neubauten im sozialen Wohnungsbau erklärt. Das Verfahren war nicht berechtigt, wie es auch eine 20-jährige Rechtssprechung (über 40 Urteile) immer wieder bestätigt hat. Daran hat auch ein neuer BGH Beschluss nichts geändert, der lediglich ein Langerichts-Urteil nach "Treu und Glauben" bestätigt hat, welches aber nach wie vor davon ausgeht, daß die Bedingungen des §17 nicht erfüllt wurden. Die Mieten übersteigen inzwischen die berechtigten Mieten des gültigen Mietspiegels. Das wird und führt schon zu zunehmenden Leerstand und wird den Kiez wieder runterführen und das ganze derzeitige ehrenamtliche Engagement der Anwohner völlig ad absurdum führen. Dazu, um es klar auszudrücken: hier werden die betroffenen Mieter jeden Monat (Fälligkeit der Miete) "betrogen". Das ist ein unerträglicher Zustand! Zwei klare Fragen:
Wann wird endlich das hiesige Problem mit den ungerechtfertigten überhöhten Mieten gelöst? (Neubaumieten für modern. Altbauten.)
Wird den Mietern bis zu diesem Zeitpunkt von den dafür Verantwortlichen (Politik/WIR Wohnungsbaugesellschaft) die Differenz zwischen korrekter Miete (laut Mietspiegel) und der geforderten Miete erstattet?

Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Ahrens,

auch wir sehen die Problematik der § 17 Wohnungen und haben deswegen am 27. Oktober 2005 folgenden Antrag in der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen:

Mietpreisgrenzen im ehemaligen Sanierungsgebiet Klausenerplatz einhalten

Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat und der WIR dafür einzusetzen, dass im ehemaligen Sanierungsgebiet Klausenerplatz die Mietpreisgrenzen des Mietspiegels für Altbauten auch in den Häusern gelten, die mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus saniert und modernisiert wurden.

Begründung:
Die Mieten im ehemaligen Sanierungsgebiet Klausenerplatz sind zum Teil so hoch, dass bei vielen sanierten Altbauwohnungen die Mieten die Mietpreisgrenzen des Mietspiegels für Altbauten übersteigen. Durch die Förderung wurden Altbauten zu Neubauten.
Ursächlich hierfür ist, dass es in den 70er Jahren für das Sanierungsgebiet Klausenerplatz keine Richtlinie für die Modernisierung von Altbauwohnungen gab und deshalb die Sanierung und Modernisierung nach § 17 Wohnungsbauförderungsgesetz (WoFG) erfolgte. Für die daraus resultierende Besonderheit, dass Altbauten plötzlich zu Neubauten wurden, muss endlich eine vernünftigen Lösung gefunden werden. Altbauten bleiben Altbauten und für sie dürfen keine Neubaumieten gelten.
Für viele MieterInnen rund um den Klausenerplatz würde es nach erneuten Mieterhöhungen schwierig, in ihren Wohnungen zu bleiben.
Dies kann sich negativ auf die Entwicklung des Kiezes rund um den Klausenerplatz auswirken. Die Mietshäuser sind zum Teil in einem schlechten Zustand, so dass Wohnraum gleicher Qualität auf dem feien Wohnungsmarkt oft preiswerter zu haben ist. Damit ist auch eine Abwanderung sozial stabiler Familien zu befürchten, was die Probleme im Kiez noch vergrößern wird.

Das Bezirksamt hat dazu inzwischen ausführlich berichtet (nachzulesen unter http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/bvv/drucksachen/02/021626.html )

Natürlich ist die von der Senatsverwaltung vertretene Position nicht erfreulich. Doch die Urteile der Gerichte müssen akzeptiert werden und sie sind, anders als in der Fragestellung dargestellt, leider nicht immer einheitlich ausgefallen und lassen sich eben nicht einfach auf die Gesamtheit aller Wohnungen übertragen.
Zusammen mit Ülker Radziwill habe ich Gespräche mit der "wir" eingeleitet, um Lösungen zu finden, da ein Leerstand in der Tat nicht zu akzeptieren ist. Die "wir" führt den Leerstand auf die Belegungsbindung zurück. Hier habe ich um die Überreichung von belegbaren Daten und Fakten gebeten.
Ich kann Ihnen angesichts der finanziellen Auswirkungen nicht versprechen, dass wir eine Lösung der Probleme sofort herbeiführen können - dennoch werden wir die in der Diskussion entwickelten Ideen zur Lösung sammeln und prüfen. Ein möglicher Weg erscheint mir ggf. darin, die Liquidität der "wir" zu erhöhen, um so Spielraum für Sanierungen und die Mietpreise zu eröffnen.

Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte