Frau M.S., wird in Mecklenburg-Vorpommern auch eine eigene Stelle für eine Person geschaffen, welche sich um den Schutz vor Fluglärm kümmert und gesetzlich abgesichert und weisungsunabhängig ist?
Die Hamburgische Bürgerschaft hat bereits 2018 einen umfassenden 21-Punkte-Plan gegen Fluglärm beschlossen. Zudem verfügt Hamburg als erstes Bundesland über eine gesetzlich abgesicherte und weisungsunabhängige Fluglärmschutzbeauftragte. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Begleitung des 21-Punkte-Plans, die Kontrolle nächtlicher Flugbewegungen, die Bearbeitung von Beschwerden betroffener Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitwirkung an Maßnahmen zur Lärmminderung.
Die Angaben stammen von einer Antwort des Hamburger CDU Politikers Dennis Thering auf eine Frage bei abgeordnetenwatch.de vom 22.09.2026.

