(...) Da der Vereinszweck einer Kleingartensiedlung wohl in der Einrichtung von Gartenanlagen besteht und sich das wesentliche Freizeitangebot daher im Freien ereignet, gehe ich davon aus, dass das gesetzliche Rauchverbot in den Vereinshäusern nur gilt, wenn eine gewerbliche Bewirtung angeboten wird. Ihnen steht natürlich jeder Zeit frei, in Ihrer Vereinssatzung ein Rauchverbot zu beschließen. (...)
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