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Manfred Weber
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Frage von Sebastian B. •

Frage an Manfred Weber von Sebastian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weber,

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht in Deutschland kürzlich die sogenannte Vorratsdatenspeicherung für Verfassungswidrig erklärt. Die deutsche Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten ist somit gekippt. Eine neue Regelung ist nur unter sehr bestimmten Auflagen Verfassungskonform.
Auch in Rumänien wurde die Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht in der jetzigen Form erst mal gestoppt.

Meine Frage an Sie:
Besteht eine Möglichkeit, dass die EU die Richtlinie 2006/24/EG nun noch einmal vollständig überprüft und gegebenenfalls wieder abschafft? Wie bewerten Sie persönlich hier die Güterabwägung zwischen Freiheit und Sicherheit?

Sollte es noch Fragen Ihrerseits geben, so stehe ich Ihnen jeder Zeit und gerne zur Verfügung; zur weiteren Information empfehle ich Ihnen die Webseite des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (vorratsdatenspeicherung.de).

Vielen Danke für Ihre Arbeit und freundliche Grüße, Sebastian Bartsch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bartsch,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding - zuständig für das Ressort Justiz und Grundrechte - kündigte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts an, die zugrundeliegende EU-Richtlinie noch im Jahr 2010 eingehend zu prüfen. Die Kommissarin sieht aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre die bislang geltende Vorgabe durchaus kritisch, gemäß der die Kommunikations- und Verbindungsdaten aller Bürger von den Anbietern für eine Dauer von mindestens sechs Monaten gespeichert werden. Reding fordert, dass gewährleistet sein müsse, dass die Vorratsdatenspeicherung mit der seit Dezember verbindlichen EU-Grundrechtecharta zu vereinbaren sei. Die Kommission werde daher prüfen, in welchem Maße eine Datenspeicherung überhaupt nötig ist, wie lange die Daten gespeichert werden sollen und welche Alternativen zur Datenspeicherung denkbar sind.

Ich kann den Entschluss der zuständigen Kommissarin nur begrüßen, die bestehende Richtlinie noch einmal einer Prüfung zu unterziehen und Mängel in der Richtlinie nachzubessern, da ein höherer Schutz beim Zugriff auf die gespeicherten Daten im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ist. Der Zweck der Vorratsdatenspeicheurng - nämlich die Verfolgung und Verhinderung von Straftaten - ist selbstverständlich zu begrüßen. Generell ist aber immer zu hinterfragen, ob es wirklich nützt, all diese Daten zu speichern und ob man nicht mit weniger aufdringlichen Maßnahmen dasselbe Ziel erreichen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Weber

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