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Frage von Eva F. •

Frage an Manfred Nink von Eva F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Nink,

ab dem 1. Juli 2011 sollen in Deutschland auch für Renten aus dem Ausland (hier: Luxemburg) Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.
Dies ist zunächst verständlich, leben die Rentner doch in Deutschland. Das hieße dann aber auch, dass die Rentner vollständig vom dt. Gesundheitssystem versorgt werden müssen. Bisher wurden die Grenzgänger-Rentner von den deutschen Krankenkassen behandelt, die dann mit dem luxemburger Gesundheitssystem abrechneten, in das die Grenzgänger schließlich ein Arbeitsleben lang eingezahlt haben.
Mir ist jetzt nicht ganz schlüssig, wie der deutsche Staat von der Neuregelung profitieren will, oder ist die Idee von Luxemburg gekommen?
Wir würden ja nicht nur gesunde, hochberentete Banker "einkassieren", die Geld in unser Gesundheitssystem spülen, sondern auch viele Ex-Grenzgänger mit geringeren Renten und "krummgeschufteten Buckeln", die chronisch krank und multimorbide sind. Hat das mal jemand durchgerechnet?
Für die Grenzgänger im Ruhestand bedeutet diese "Regeländerung bei laufendem Spiel" eine böse Überraschung und finanzielle Einbuße.
Ich hoffe - trotz Wahlkampf in Rheinl.-Pfalz - auf eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
E. Fielder

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Fielder,

vielen Dank für Ihre Mail vom 24. Februar 2011 über abgeordnetenwatch.de zur bevorstehenden Beitragspflicht von luxemburgischen Renten. Nachdem ich in der Sache mehrere Gespräche mit den zuständigen Fachpolitikern und Referenten der SPD-Bundestagsfraktion, des Europäischen Parlaments und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen in Mainz geführt habe, kann ich Ihnen nun antworten.

Wie Sie wissen, sollen ab dem 1. Juli 2011 für Renten aus dem Ausland Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Diese Regelung bezieht sich auf das "Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa" (Bundestagsdrucksache 17/4978), das am 14. April 2011 in 2. und 3. Lesung einstimmig im Bundestag verabschiedet wurde.

Mit diesem Gesetz sollen zwei EU-Verordnungen (883/2004/EG und 987/2010/EU) in deutsches Recht umgesetzt werden, die seit Mai 2010 in Kraft sind. Die Umsetzung in deutsches Recht musste bis Juni 2011 erfolgen. Mit diesen Verordnungen soll die Vergleichbarkeit der sozialen Systeme in der EU verbessert und eine Gleichbehandlung der EU-Bürger erreicht werden. Artikel 5 der Verordnung 883/2004/EG regelt den Grundsatz der Gleichstellung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten und Ereignissen.

Dieser Grundsatz führt dazu, dass in Deutschland lebende, pflichtversicherte Rentner/-innen künftig zur Beitragszahlung im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen werden. Unabhängig davon, ob sie ihre Rente aus dem In- oder Ausland erhalten. Für die Grenzgänger/-innen, die früher in Luxemburg gearbeitet haben, bedeutet dies, dass sie ab Juli 2011 auch für die aus Luxemburg bezogene Renten Beiträge zur Kranken- uns Pflegeversicherung zahlen müssen.

Die konkrete Umsetzung wird noch beraten. Zwei Wege sind vorstellbar:

1. Die Grenzgänger/-innen werden von ihren Krankenkassen angeschrieben und müssen eine Bescheinigung über ihre aus Deutschland und Luxemburg bezogene Rente vorweisen. Für die aus Luxemburg bezogene Rente müssten die Rentner/-innen dann monatlich die Beiträge an die Kassen überweisen.

2. Die Beiträge werden von der Luxemburger Rentenversicherung einbehalten und an die deutschen Kassen überwiesen. Diese Lösung gilt als eher unwahrscheinlich.

Für die Grenzgänger/-innen bedeutet die neue Regelung natürlich eine Verschlechterung, da sie in Zukunft ca. zehn Prozent ihrer aus Luxemburg bezogenen Rente an Beiträgen abführen müssen. Aus Ihrer persönlichen Sicht ist Ihre Aufregung durchaus zu verstehen. Zu verstehen ist auf der anderen Seite aber auch die Aufregung der Rentner/-innen, die ihr ganzes Leben in Deutschland gearbeitet und hier Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben und nun eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Sie fühlen sich gegenüber den Grenzgänger/-innen benachteiligt. Mit der beabsichtigten Neuregelung soll nun eine Gleichbehandlung aller Rentner erreicht werden -- unabhängig davon, aus welchem Land sie eine Rente beziehen.

An einem Beispiel wird dies deutlich:

Zwei Rentner/-innen leben in Trier. Beide haben 40 Jahre gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Der eine in Deutschland, der andere in Luxemburg. Wenn beide eine Rente in Höhe von 1500 Euro erhalten, bekommt derjenige, der in Deutschland gearbeitet hat ca. 1350 Euro ausbezahlt, der Rest sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Derjenige, welcher in Luxemburg gearbeitet hat, bekommt bisher die 1500 Euro ausbezahlt. Er wird also mit seiner aus Luxemburg bezogenen Rente bisher nicht zur Finanzierung des Gesundheitswesens in Deutschland herangezogen, kann es aber trotzdem nutzen. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Rentner und der solidarischen Finanzierung des Gesundheitswesens, das auch die Grenzgänger/-innen nutzen obwohl sie deutlich geringere Beiträge zahlen, soll nun die Änderung erfolgen.

Die Neuregelung betrifft nur Personen, die in Deutschland bereits Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind oder aufgrund des Bezuges einer deutschen Renten Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse werden. Personen, die zwar in Deutschland wohnen, aber ausschließlich eine luxemburgische Renten beziehen, werden in Deutschland als Rentner nicht pflichtversichert und behalten ihren Krankenversicherungsschutz in Luxemburg.

Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Rentner/-innen und der Solidarität innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung hoffe ich auf Ihr Verständnis und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Manfred Nink, MdB