Antwort 10.08.2009 von Maik Siegmund Förster Einzelbewerbung

(...) Die Trinkwasser-Gebühren dürfen keine Fremdleistungen mitfinanzieren - wie z.B. kommunale Schwimmbäder. Die Abwasser-Gebühren müssen geändert werden in Bezug auf die Einwohnergleichwerte (EGW). Mit den EGW werden Familien mit Kindern unverhältnismäßig stark belastet. (...)