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Maik Beermann
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Frage von Bernd N. •

Frage an Maik Beermann von Bernd N. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Beermann,

am 11.02.14 wurde bei einer Sitzung der EU-Staaten über die Zulassung von genmanipuliertem Mais abgestimmt. Während 19 Staaten für ein EU-weites Anbauverbot stimmten, enthielt sich die Bundesrepublik Deutschland der Stimme. Die Enthaltung war erforderlich, da innerhalb der Bundesregierung keine einheitliche Haltung über diese Frage besteht. Während SPD und CSU gegen den Anbau von Genmais sind, haben u.a. Sie Herr Beermann am 30.01.14 im Deutschen Bundestag einen Antrag abgelehnt, dessen Ziel es war, die Zulassung der gentechnisch veränderten Maissorte 1507 für den Anbau in der EU zu verhindern.

Warum sind Sie Herr Beermann als Bundestagsabgeordneter einer ländlich geprägten Region für den Anbau von genmanipuliertem Mais auf deutschen Feldern, obwohl laut einer Umfrage von Greenpeace 88 % der deutschen Bevölkerung dagegen sind und die genannte Sorte gem. wissenschaftlicher Untersuchungen erhebliche Risiken für Umwelt und Natur mit sich bringt?

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Neumann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neumann,
für Ihre Frage vom 11.02.2014 danke Ich Ihnen rechtherzlich und möchte Ihnen gerne die Gründe meiner Entscheidung darlegen.
Die CDU-CSU Bundestagsfraktion nimmt die Ängste und Sorgen der Menschen im Zusammenhang mit der Grünen Gentechnik sehr ernst. Oberste Priorität bei der Erforschung und Anwendung dieser Technologie hat für uns stets die Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt. Das steht außer Frage. Wir sind aber der Auffassung, dass wir die Chancen dieser noch relativ jungen Züchtungsmethode vor dem Hintergrund der drängenden Zukunftsfragen der globalen Energie - und Ernährungssicherung nicht unerforscht und bei wissenschaftlich belegter Unbedenklichkeit nicht ungenutzt lassen dürfen. Dabei geht es auch um den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland.
Wir geben Folgendes zu bedenken: Gentechnisch veränderte Pflanzen werden heute weltweit in 20 Ländern von rund 20 Millionen Landwirten auf über 170 Mio. ha Ackerfläche angebaut. Zum Vergleich: Die Gesamtfläche Deutschlands beträgt 35 Mio. ha. Der kommerzielle Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) begann Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts. Angebaut werden hauptsächlich Baumwolle, Mais, Raps, und Soja. Dabei ist es bis heute zu keinem einzigen Schadensfall bei Menschen, Tieren oder in der Umwelt gekommen!
Das geltende EU-Recht (Art 22 der Richtlinie 2001/18/EG und Art 28 EG-Vertrag) legt fest, dass der Anbau und der Handel von genehmigten GVOs in der EU nicht behindert werden dürfen. Dem widersprechen nationale und regionale Anbauverbote. Ihre Vereinbarkeit mit WTO- und internationalem Handelsrecht ist zumindest sehr fraglich. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass die EU-Kommission vorgeschlagen hat, die Entscheidung über den Anbau von GVO auf die nationale Ebene zu verlagern.
Bei dem von der EU vorgeschrieben Zulassungsverfahren handelt es sich um das weltweit strengste Genehmigungs- und Sicherheitsbewertungsverfahren für GVO; unabhängig davon, ob sie zum Anbau oder zur Verwendung als Lebens- oder Futtermittel vorgesehen sind. Sie werden nur genehmigt, wenn sie als unbedenklich für Mensch, Tier und Umwelt und als genauso sicher wie ihre konventionellen Vergleichsprodukte eingestuft werden. Diese Bewertung nehmen die hochrangigen und unabhängigen Experten und Wissenschaftler der European Food Safety Authority (EFSA) vor.
Die öffentliche Forschung ist ein entscheidender Faktor für die Sicherheitsbewertung von GVO. In den letzten 25 Jahren haben sich mehr als 500 unabhängige Forscherteams mit Untersuchungen zur biologischen Sicherheit transgener Pflanzen beschäftigt. Seit 1982 hat die EU-Kommission diese Forschung mit mehr als 300 Mio. Euro unterstützt. 50 Verbundprojekte haben sich allein in den letzten zehn Jahren mit den Fragen rund um Umweltauswirkungen, Lebensmittelsicherheit und Risikomanagement von verschiedenen GVOs befasst. Als Ergebnis kommt die EU-Kommission zu dem Schluss, dass „es bisher keine wissenschaftlichen Hinweise darauf gibt, dass GVO eine größere Gefahr für die Umwelt oder die Lebens- und Futtermittelsicherheit darstellen als herkömmliche Pflanzen und Organismen“. Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat bereits seit 1987 über 300 Vorhaben mit mehr als 100 Mio. € gefördert. In keiner der Untersuchungen konnten negative Auswirkungen von GVOs festgestellt werden.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass von den Gegnern der Grünen Gentechnik vehement noch mehr Sicherheitsforschung gefordert wird, die Anti-Gentechnik-Bewegung aber gleichzeitig mit ihren zahlreichen Zerstörungen von Versuchsfeldern genau diese Forschung verhindert und für Millionenschäden verantwortlich ist.
Anders als die Gegner der Grünen Gentechnik, die aus teilweise rein ideologischen Gründen irrationale Ängste und Sorgen bei den Menschen schüren, wird die Union auch in Zukunft ihrer Linie treu bleiben und auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse argumentieren. Die Wahlfreiheit für Landwirte und Verbraucher muss durch die Koexistenz der verschiedenen Anbauformen gewährleistet werden.
Auf Grundlage solcher wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie verschiedenen Empfehlungen und Fachexpertisen innerhalb meiner Fraktion und darüber hinaus, habe ich mich am 30.01. 2014 dazu entschieden den Antrag auf die Verhinderung der Zulassung abzulehnen.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen dabei behilflich sind die Entscheidung nachzuvollziehen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Maik Beermann