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Frage von Marie H. •

Frage an Lutz Knopek von Marie H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Hr.Dr.Knoppek,
mein Name ist Marie Habben und ich bin 26 Jahre alt.Ich sitze leider derzeit im Rollstuhl,da ich im Sbeneptember 2008 eine rechtsseitige Gehirnblutung hatte, in dessen Folge ich linksseitig gelähmt bin.Ich bin gerade dabei,wieder laufen zu lernen,um zum SoSe2011 mein fast abgeschlossenes Humanmedizinstudium fortzusetzen.Da mein Betreuer mir sagte,ich verliere mit Re-Immatrikulation sämtliche Ansprüche auf Hilfe zum Lebensunterhalt durch das Sozialamt, wende ich mich an Sie,in der Hoffnung,dass Sie mir evtl weiterhelfen können.Jobben,wie bei Studenten üblich,ist bei mir aufgrund meiner derzeitigen Körperbehinderung leider nicht möglich.Ich würde mich über eine baldige Rückantwort Ihrerseits sehr freuen.
Mit freundl.Gruß
M.Habben

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Habben,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu deren Beantwortung § 22 SGB XII einschlägig sein dürfte. Dieser besagt, dass der Anspruch auf BaFöG grundsätzlich einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27 ff. SGB XII ausschließt. Hier geht es darum, dass keine zusätzliche Ausbildungsförderung geschaffen wird. Allerdings bezieht sich dies nur auf die Leistungstatbestände des Dritten und Vierten Kapitels. Die Hilfen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel bleiben demgegenüber unberührt. Dies bedeutet, dass im Einzelfall zu prüfen ist, um was für Bedarfe es sich handelt. Der sogenannte nicht ausbildungsgeprägte Bedarf wird vom Anspruchsausschluss nicht erfasst. Dabei handelt es sich um einen Bedarf, der auf Umständen beruht, die von der förderungsfähigen Ausbildung unabhängig sind, wie im Falle einer Behinderung. Wie die Abgrenzung im Einzelfall erfolgt, kann ich Ihnen leider nicht genau sagen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich Ihnen als Nicht-Jurist keine Rechtsberatung anbieten kann.

Ich empfehle Ihnen daher, sich mit dem Sozialreferat des AStAs zusammenzusetzen und dort gegebenenfalls eine Rechtsberatung einzuholen. Beides ist an der Uni Göttingen möglich. Die Kontaktinformationen finden Sie hier: http://asta.uni-goettingen.de/serviceleistungen/

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihren Bemühungen, Ihr Studium der Humanmedizin trotz aller Hürden abzuschließen.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Lutz Knopek