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Frage von Monika H. •

Frage an Lothar Mark von Monika H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Mark,
ich hatte heute ein besonderes Erlebnis mit der Agentur für Arbeit.

Ich hatte im Portal ein Stellenangebot gefunden und habe den Sachbearbeiter angerufen, ob die Stelle noch zu besetzen wäre.

Leider wurde mir mitgeteilt, die Stelle ist schon längere Zeit besetzt.
Warum ist es der Agentur nicht möglich, die besetzten Stellen aus dem Portal zu entfernen?

Was mich allerdings absolut aufregte war folgendes:

Ich wurde gefragt, ob ich Arbeitslosengeld beziehe und verneinte die Frage.

Daraufhin bekam ich als Antwort: Wenn sie kein Arbeitslosengeld beziehen, können wir sie nicht vermitteln.

Wird man nur vermittelt, wenn man Geld kostet und ohne Bezüge von ALG ist man wertlos?

Haben wir auch schon hier eine Zweiklassengesellschaft?

Ich finde dies eine absolute Unverschämtheit, und dafür habe ich über 35 Jahre treu und brav meine Arbeitslosebversicherung einbezahlt.

Hochachtungsvoll

M.Hemberger

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Antwort von
SPD

Sehr verehrte Frau Hemberger,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2. Juli 2008, in dem Sie mir von Ihren Erlebnissen bei der Agentur für Arbeit in Mannheim berichten.

In Bezug auf Ihre erste Frage, warum es der Agentur nicht möglich sei, besetzte Stellen aus ihrem Angebot zu nehmen, muss ich Sie leider an die Agentur selbst verweisen. Dies betrifft einen internen Arbeitsablauf und müsste deshalb mit der zuständigen Abteilung geklärt werden.

Bezüglich Ihres zweiten Anliegens habe ich mich sofort mit den Fachleuten meiner Fraktion in Verbindung gesetzt und folgende Informationen erhalten:

Auch sog. Nichtleistungsbeziehern stehen grundsätzlich die Fördermöglichkeiten für eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt zur Verfügung. Zu den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, die Nichtleistungsbezieher nicht in Anspruch nehmen können, gehören lediglich der Gründungszuschuss und der Vermittlungsgutschein. Das heißt, die Berufsberatung, die Beauftragung Dritter nach § 37 SGB III, Mobilitätshilfen nach § 48 SGB III und Weiterbildungsmaßnahmen z.B. nach § 229 SGB III u.a., können angewendet bzw. vermittelt werden.

Die SPD hat sich mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Agentur ihre Aktivitäten zugunsten von Berufsrückkehrern oder anderen Nichtleistungsbeziehern verstärkt. Allerdings wird das von den Arbeitsagenturen vor Ort nicht immer beachtet.

Ich kann Ihnen deshalb nur den Rat geben, Ihr Recht einzufordern und im Notfall auch bei der zuständigen Regionaldirektion nachzufragen. Sollten Sie nicht erfolgreich sein, empfehle ich Ihnen, sich an die zuständigen Mannheimer SPD-Gemeinderatsmitglieder zu wenden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Mark