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Frage von Christoph S. •

Frage an Lothar Binding von Christoph S. bezüglich Staat und Verwaltung

Ich frage Sie dies, weil Sie im Finanzausschuss des Bundestages sitzen. Zur Entschuldung der Gemeinden: Ist es ggf. sinnvoller, an Stelle der pauschalen Entschuldung armer Gemeinden rückwirkend Unterstütung für Aufgaben nachzuzahlen, die besser von anderen Gebietskörperschaften erledigt werden?
Die Gemeinden sind im Bundestag und -Rat nicht vertreten: wurde ihnen deshalb viele Aufgaben aufgetragen ohne angemessene finanzielle Ausstattung, wurde die mit Geld verbundene staatliche Macht von den Gemeinden auf Bund und Länder verlagert? Wieviel Ex-Abgeordnete haben sich schon darüber geärgert, wenn sie nach ihrer Mitgliedschaft im Bundestag als Landrat oder OB tätig waren?
Bei der Gemeindefinzierung könnten diese Fragen besonders wichtig sein: Welche Extras sollen sich reiche Gemeinden gönnen dürfen und worauf sollen zumutbarerweise Bürger armer Gemeinden verzichten?
Ist es angemessen, dass große Teile der öffentlichen Aufgaben durch die Grundsteuer und die Gewerbesteuer finanziert werden?
Sollte man die Projektförderung mit komplizierten Anträgen abschaffen und statt dessen pauschal pro Einwohner mehr Geld an die Gemeinden zahlen?
Sollte ein überregionales Unternehmen die Gewerbesteuer in der jeweiligen Gemeinde bezahlen, wo die produktiven physischen Investionen getätigt werden, die Arbeitsplätze sich befinden, der Güterverkehr zur Fabrik groß ist?
Sind Massenarbeitslosigkeit, weltweite Flüchtlingsstöme, z.B. Eisenbahnbrücken von je her nicht eher Aufgaben des Bundes? Überfordert Kinderbetreuung in Kitas, Krippen und Horte usw sowie Teile des Schulwesens die Gemeinden, sollte dies ggf viel mehr bei der Landes-Schulbehörde angesiedelt werden?
Kann es sein, dass die Zuteilung einer Zuständigkeiten an eine Anstalt oder Gebietskörperschaft, die zu arm dafür ist, eine Methode ist, dafür zu sorgen, dass diese Aufgabe schlecht oder gar nicht erledigt wird?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Strebel,

vielen Dank für Ihre Fragen. Ich schreibe meine Antworten in Ihren Text…

Sie schreiben: „Ich frage Sie dies, weil Sie im Finanzausschuss des Bundestages sitzen.“

Der Finanzausschuss ist im Wesentlichen für die Einnahmen des Bundes Zuständig, also die Steuergesetzgebung. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Finanzmarktregulierung, also Banken, Wertpapier- und Versicherungsgeschäft und das Zollwesen. Wir kümmern uns um die Bekämpfung der (internationalen und nationalen) Steuerhinterziehung und der Geldwäsche. Und wir kümmern uns um (unerwünschte) Steuergestaltungen. Wir beraten neben den parlamentarischen Initiativen, die finanzpolitisch wichtigen Berichte der Bundesregierung und Vorlagen der Europäischen Union.

Sie schreiben: „Zur Entschuldung der Gemeinden: Ist es ggf. sinnvoller, an Stelle der pauschalen Entschuldung armer Gemeinden rückwirkend Unterstütung für Aufgaben nachzuzahlen, die besser von anderen Gebietskörperschaften erledigt werden?“

Der Bund hat den Grundsatz: Konnexität (wer bestellt, bezahlt). Das bedeutet, dass für die Kommunen finanzwirksame Gesetze des Bundes, auch über den Bund zu finanzieren sind. Ob die Konnexität stets strikt eingehalten wurde, darüber gibt es nicht immer gleiche Ansichten. Da die Mittel des Bundes an die Kommunen über die Länder geleitet werden (die die Kommunen mitvertreten), ist nicht immer sichergestellt, dass alle Bundesmittel auch in den Kommunen ankommen. Mit einer rückwirkenden Unterstützung würden die Mittel eher gießkannenähnlich verteilt werden, es bekämen reiche und arme Kommunen etwas davon ab. Manche bräuchten es vielleicht gar nicht, für Andere wäre es vielleicht zu wenig. Unser Ziel ist es, denjenigen Kommunen zu helfen, die es am Dringendsten brauchen, um ihnen damit auch wieder Handlungsspielräume für die eigene Entwicklung in der Zukunft zu ermöglichen.

Sie schreiben: „Die Gemeinden sind im Bundestag und -Rat nicht vertreten:“

Ja, nicht mit einer eigenen Kammer, wie etwa die Länder im Bundesrat – aber: sehr viele Bundestagsabgeordnete waren vor ihrer Wahl in den Bundestag ehrenamtlich in einem Kommunalparlament. Außerdem haben wir einen Unterausschuss für „Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen“ eingesetzt.

Sie fragen: „wurde ihnen deshalb viele Aufgaben aufgetragen ohne angemessene finanzielle Ausstattung“,

Nein, wie kommen Sie auf: „deshalb“? Und ob Ihre Unterstellung richtig ist oder falsch… wie bereits weiter oben geschrieben – ob dem Prinzip der Konnexität immer ausreichend Rechnung getragen wurde, darüber gibt es verschiedene Auffassungen.

Sie fragen: „wurde die mit Geld verbundene staatliche Macht von den Gemeinden auf Bund und Länder verlagert?“

Nein, das würde ich nicht sagen. Die Kommunen haben vielfältige Einnahmequellen und durch die Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer auch direkten Einfluss auf die Höhe ihrer Einnahmen durch diese Steuern und indirekten Einfluss auf die Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen des Landes, durch welche ihnen ihr Anteil an der Einkommensteuer bereitgestellt wird.

Sie fragen: „Wieviel Ex-Abgeordnete haben sich schon darüber geärgert, wenn sie nach ihrer Mitgliedschaft im Bundestag als Landrat oder OB tätig waren?“

Das weiß ich nicht. Ich höre Lob und Tadel. Ich antworte mit einem Bild: Meine Erfahrung zeigt: Der Fußgänger schimpft auf den Radfahrer, es sei denn er fährt gerade mit dem Rad. Der Radfahrer schimpft auf den Autofahrer, es sei denn er fährt gerade Auto. Der Autofahrer, wenn er nicht gerade selbst Fahrrad fährt schimpft auf die Radfahrer ….

Sie fragen: „Bei der Gemeindefinzierung könnten diese Fragen besonders wichtig sein: Welche Extras sollen sich reiche Gemeinden gönnen dürfen und worauf sollen zumutbarerweise Bürger armer Gemeinden verzichten?“

Diese Frage wird auch oft im Länderfinanzausgleich gestellt. In einem Land werden Kindergartengebühren erhoben, in einem anderen Land nicht. Wieso soll nun das zweite Land Empfängerland sein? Wir haben den Grundsatz: die notwendigen Aufgaben werden durch (Landes-) Parlamentsbeschluss definiert. Darin kommt zum Ausdruck, dass in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden. So sehe ich das, jenseits der Pflichtaufgaben, auch bei den Kommunen.

Sie fragen: „Ist es angemessen, dass große Teile der öffentlichen Aufgaben durch die Grundsteuer und die Gewerbesteuer finanziert werden?“

Die Gesamteinnahmen des Staates liegen bei etwa 800 Milliarden Euro, Die Grundsteuer trägt dazu etwa 14 Milliarden, die Gewerbesteuer etwa 55 Milliarden bei. Daneben steht den Gemeinden 15% am Aufkommen der Einkommensteuer und etwa 3,2% am Aufkommen der Umsatzsteuer (über die Länder) zu. Zusätzlich erhalten Sie das Aufkommen der örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern. Für viele Projekte gibt es zudem Zuschüsse vom Land oder Bund. Die Finanzierung der kommunalen Aufgaben ist also auf viele Einnahmen verteilt.

Sie fragen: “Sollte man die Projektförderung mit komplizierten Anträgen abschaffen und stattdessen pauschal pro Einwohner mehr Geld an die Gemeinden zahlen?“

Wenn Sie z.B. an ein Verkehrsprojekt denken – würden man alle Mittel nach Einwohnerzahlen vergeben, könnte z.B. eine Gemeinde mit wenig Einwohnern aber einer großen Fläche ihre Verkehrsinfrastruktur nicht aufrechterhalten. Kommunen in Randlagen, in oberzentralen Lagen… der Parameter Einwohnerzahl bildet die unterschiedlichen Lagen und Bedarfe nur unzureichend ab. So haben auch viele Städte einen höheren Bedarf als sie Einwohner haben, da sie auch Anlaufpunkt für viele Einwohner aus dem Umland sind.

Sie fragen: Sollte ein überregionales Unternehmen die Gewerbesteuer in der jeweiligen Gemeinde bezahlen, wo die produktiven physischen Investitionen getätigt werden, die Arbeitsplätze sich befinden, der Güterverkehr zur Fabrik groß ist?

Ja. Wir sagen kurz: die Steuer soll dort erhoben werden, wo die Wertschöpfung stattfindet. Haben Unternehmen kleine Außenstandorte, findet dort natürlich auch Wertschöpfung statt, daher ist eine Aufteilung über den Mitarbeiterschlüssel eine gute Sache. Im Bereich der Windkraft diskutieren wir gerade die Einführung einer Grundsteuer W, um Kommunen auch mit Steuereinnahmen an den Standorten der Windanlagen auf ihrer Gemarkung zu beteiligen.

Sie fragen: Sind Massenarbeitslosigkeit, weltweite Flüchtlingsstöme, z.B. Eisenbahnbrücken von je her nicht eher Aufgaben des Bundes? Überfordert Kinderbetreuung in Kitas, Krippen und Horte usw sowie Teile des Schulwesens die Gemeinden, sollte dies ggf viel mehr bei der Landes-Schulbehörde angesiedelt werden?

Sie berühren damit sehr viele Einzelfragen der Bundesstaatlichen Ordnung bzw. des Föderalismus. Sie finden ausführliche Informationen in folgender Übersicht:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Wirtschafts_und_Finanzdaten/Finanzberichte/Finanzbericht-2019-anl.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Sie fragen: Kann es sein, dass die Zuteilung einer Zuständigkeiten an eine Anstalt oder Gebietskörperschaft, die zu arm dafür ist, eine Methode ist, dafür zu sorgen, dass diese Aufgabe schlecht oder gar nicht erledigt wird?

Was wäre das Ziel einer solchen Zuteilung? Warum sollte man wollen, dass eine Aufgabe, etwa Bereitstellung von Bildung, Straßenbau, Sozialleistungen, nur schlecht oder gar nicht erledigt wird? Das würde ja nur zu schlechter Stimmung und Unzufriedenheit in der Bevölkerung führen. Unser Ziel muss es sein, dass alle Aufgaben gut erledigt werden.

Soweit meine Antworten. Viele Grüße, Ihr Lothar Binding