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Frage von Gerhard K. •

Frage an Lothar Binding von Gerhard K. bezüglich Finanzen

Warum gibt es keine Progression bei der Abgeltungssteuer? Kleinaktionäre zahlen 25%, Großaktionäre, die Hunderte Millionen Dividenden einstreichen, wie z.B. die Quandt-Familie, auch.

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Sehr geehrter Herr Köpernik,

vielen Dank für Ihre Frage hier auf Abgeordnetenwatch.de zur Abgeltungsteuer.

Die Abgeltungsteuer wurde 2009 vom damaligen Finanzminister Peer Steinbrück eingeführt, um die Steuervermeidung durch Nichtangabe von Kapitalerträgen zu unterbinden: "Lieber 25 Prozent von X statt 42 Prozent von Nix". Durch die Abführung der Abgeltungsteuer als Quellensteuer wurde sichergestellt, dass die Steuer auch bezahlt wurde.

Nun hat sich der Austausch zwischen Finanzbehörden und Banken im In- und Ausland seitdem erheblich verbessert und man kann darüber nachdenken, auch Kapitalerträge wieder dem Persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer zu unterwerfen (Wenn alle Einkunftsarten gleich besteuert werden, nennen wir das synthetische Besteuerung). Die SPD hat diese Forderung auch im letzten Bundestagswahlkampf aufgestellt und zum Teil auch in den Koalitionsvertrag verhandeln können. Das Ziel der Bundesregierung ist es, künftig die Abgeltungsteuer auf Zinserträge abzuschaffen. Wir hätten dies auch gern für Veräußerungsgewinne umgesetzt, die Union, unterstützt von den üblichen Steuersparlobbyisten, war allerdings dagegen. Dies wird nun dazu führen, dass Steuerpflichtige mit pfiffigen Bankberater*innen und Steuerberater*innen Umgehungstatbestände schaffen werden, um auch auf Zinsgewinne nur 25 Prozent zahlen zu müssen.

Bei Dividenden sieht die Sache etwas anders aus. Eine Dividende wird ja aus den Gewinnen einer Aktiengesellschaft gezahlt. Allerdings findet auf Seite des Unternehmens bereits eine steuerliche Vorbelastung von etwa 30 Prozent (15 Prozent Körperschaftsteuer plus etwa 15 Prozent Gewerbesteuer) statt. Zur Auszahlung als Dividende stehen dann noch 70 Prozent des Gewinns zur Verfügung. Davon 25 Prozent sind 17,5 vom Gewinn. Beides zusammen, 30 % auf Unternehmensebene plus 17,5 beim Anteilseigen ergibt 47,5 Prozent Steuern auf jeden in dem Unternehmen eingesetzten Euro.

Für Kleinsparer*innen gibt es übrigens schon die Möglichkeit einer individuellen Besteuerung von Kapitalerträgen. Im Falle eines persönlichen Steuersatzes von weniger als 25 Prozent ist eine Günstigerprüfung möglich. Zu viel gezahlte Steuern werden dann erstattet.

Wir sehen, dass Aktionäre mit einem persönlichen Durchschnittssteuersatz von weniger als 25 Prozent, weniger als 47,5 Prozent, Großaktionäre bzw. alle, deren Einkommensteuersatz größer-gleich 25 % liegt, sofort 47,5 Prozent bezahlen. also etwas über dem Spitzensteuersatz, genauer: über der Reichensteuer, liegen.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding