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Lorenz Caffier
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Frage von Peter B. •

Frage an Lorenz Caffier von Peter B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Caffier,

die UN-Behindertenrechtskonvention hat als Grundlage die Neuausrichtung der Eingliederungshilfe zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung vorgegeben. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilzuhaben und zu partizipieren.
Im Anhörungsverfahren der Bundesregierung vor dem UN-Fachausschuss (26. März 2015) stellte die Bundesregierung klar, dass die Bundesrepublik laut GG Artikel 20 ein föderaler Bundesstaat ist und auf die Länder grundsätzlich keine Durchgriffs-Rechte bestehen. Insofern hat die Landespolitik den Auftrag die UN-Konvention in MV umzusetzen. Jedes Landesgesetz, jede Richtlinie muss unter dem Gesichtspunkt/Leitbild einer inklusiven Gesellschaft gesehen werden.
Es gibt zwar seit August 2013 einen „Maßnahmeplan der Landesregierung MV zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen“ allein der ist so unverbindlich, dass sich kaum etwas tut. Es gibt immer noch keine verlässliche institutionelle Förderung von Selbstvertretungsorganisationen auf Landesebene. Was können, werden Sie tun, um diese besser zu unterstützen.

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