
Die 70-Prozent-Einspeisebegrenzung für PV-Bestandsanlagen über 7 kWp ist nicht mehr zwingend erforderlich
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Die 70-Prozent-Einspeisebegrenzung für PV-Bestandsanlagen über 7 kWp ist nicht mehr zwingend erforderlich
Obwohl die Grundgebühr die Wirtschaftlichkeit mindert, überwiegen die Vorteile einer PV-Anlage dennoch. So sparen Nutzer*innen zum Beispiel Kosten durch Eigenverbrauch.
Alle Unterlagen zeigen, dass über mögliche Nutzen, Chancen, Risiken und Hürden einer grundsätzlichen Verlängerung und ihre Umsetzung offen, kritisch und fundiert sowohl innerhalb der Häuser, innerhalb der Bundesregierung und mit den AKW-Betreibern diskutiert wurde
Ziel war es, die erneuerbaren Energien, die sich damals noch nicht selbst tragen konnten, über einen garantierten Mindestpreis in den Markt zu integrieren. Diese Aufgabe wurde erfüllt, weshalb die Vergütungssätze heute deutlich niedriger ausfallen als in der Anfangszeit.
In der vergangenen Woche haben wir das Paket offiziell im Bundestag beschlossen. Anschließend konnte das Gesetz den Bundesrat passieren und wird nun zeitnah in Kraft treten.
Hohe Importzahlen sind allerdings nichts grundsätzlich Schlechtes. Sie zeigen vielmehr, dass der europäische Strommarkt funktioniert und erneuerbare Energien zunehmend an Bedeutung gewinnen. Es ist ein normaler Marktmechanismus, Strom im Ausland zu produzieren und ihn zu importieren, wenn dies günstiger ist.