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Leo Dautzenberg
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Frage von Marc Oliver K. •

Frage an Leo Dautzenberg von Marc Oliver K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dautzenberg,

für privat mitgenutzte Dienstfahrzeuge wird häufig die sogenannte 1%-Regel angewendet. Hierbei muss der Mitarbeiter, der ein vom Arbeitgeber gestelltes Fahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen bekommt, 1% des Listenneupreises als zusätzliches Einkommen versteuern. Im Gegenzug dazu übernimmt der Arbeitgeber die mit Anschaffung und Betrieb des Fahrzeuges verbundenen Kosten.

Der Einsatz elektrisch betriebener Fahrzeuge soll zukünftig verstärkt werden.
1. Teilen Sie meine Einschätzung, dass dies die Arbeitnehmer einseitig belasten wird, da sie den höheren Anschaffungspreis im Rahmen der 1%-Regel zu spüren bekommen werden, während die niedrigeren Betriebskosten für den Arbeitgeber dauerhaft zu einer Entlastung führen?

2. Teilen Sie Auffassung, dass dies insbesondere bei sowohl betrieblich, als auch privat genutzten Fahrzeugen von Selbstständigen und Unternehmern den Einsatz solcher Fahrzeuge unattraktiv machen kann?

3. Sind derzeit Änderungen bei der steuerlichen Bewertung von Elektrofahrzeugen geplant?
Sollten – sofern dies nicht der Fall ist – solche Planungen in Anbetracht der langfristigen Gesetzgebungsprozesse und der lenkenden Wirkung von Steuergesetzen nicht diskutiert werden?

Vielen Dank

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Künne,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Förderung der Elektromobilität in Deutschland.

Wie Sie dem gemeinsamen Antrag der christlich-liberalen Koalition "Mobilität nachhaltig sichern - Elektromobilität fördern" (Drs. 17/3479) entnehmen können, ist die Förderung der Elektromobilität ein wichtiges Anliegen der Koalition. Dazu wollen wir verschiedene, ganz konkrete Maßnahmen ergreifen. Der Einfachheit halber darf ich Sie insoweit auf den genannten Antrag verweisen, den Sie im Internet auf der Seite des Deutschen Bundestages im Dokumentations- und Informationssystem (DIP) herunterladen können.

Ich bin der festen Überzeugung, dass die in dem Antrag aufgeführten Maßnahmen der Elektromobilität in Deutschland zum Erfolg verhelfen werden und vermag deshalb die mit Ihren Fragen aufgeworfenen Bedenken im Hinblick auf die Nachfrage von solchen Fahrzeugen in Unternehmen auch nicht zu teilen. Insbesondere halte ich eine spezielle steuerliche Förderung etwa bei der 1-Prozent-Regelung schon deshalb nicht für zielführend, da private Besitzer von Elektrofahrzeugen nicht in den Genuss einer solchen steuerliche Subvention kommen würden. Wir sollten hier nicht steuerlich danach unterscheiden, wer sich ein solches Fahrzeug anschafft. Eine darüber hinausgehende Förderung der Elektromobilität muss in Form einer direkten Förderung aus dem Fonds für regenerative Energien erfolgen.

Haben Sie vielen Dank, dass Sie uns bei unserem Ziel einer Stärkung der Elektromobilität in Deutschland unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Leo Dautzenberg