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Lena Strothmann
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Frage von Götz B. •

Frage an Lena Strothmann von Götz B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Strothmann,

das isländische Einlagensicherungssystem beruht auf der Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates. Diese Richtlinie stellt die Harmonisierung der wesentlichen Aspekte der Einlagensicherungssysteme in der gesamten EU und im gesamten EWR (also inkl. Island, Norwegen und Liechtenstein) sicher. Daher ist Island - gleichermaßen wie die Mitgliedstaaten der EU - verpflichtet, eine Mindesteinlagensicherung von EUR 20.000,-- zu gewährleisten.

An diese Vereinbarungen scheint Island sich nun hinsichtlich der deutscher Anlager der Kaupthing-Bank nicht mehr halten zu wollen.

Unabhängig davon hat Herr Minister Steinbrück im November 2008 zugesichert, dass die deutschen Anlager der Kaupthing Bank entschädigt werden. Inzwischen sind wir deutschen Anleger der Kaupthing -Bank in Europa die einzigen, die noch nicht entschädigt wurden.

Meine Fragen:
1) Wie ist zu vereinbaren, dass diversen Banken, die Milliardenbeträge "verzockt" haben, in nahezu unbegrenzter Höhe geholfen wird, während wir Kleinanleger, die zur Sicherung unseres Lebensabends Ihr erspartes angelegt haben, im Stich gelassen werden?
2) Welche Möglichkeiten gibt es auf politischer Ebene, den Staat Island zur Einhaltung seiner eingegangenen Verpflichtungen gemäß Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlamentes zu bewegen?
3) Aus welchen Gründen ist es der Bundesregierung bisher nicht gelungen, Vereinbarungen mit dem isländischen Staat zu treffen, dass die deutschen Anlager entschädigt werden so wie dies in den anderen europäischen Staaten gelungen ist?
4) Was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um den deutschen Anlegern zu helfen?
5) Gilt die Zusicherung des Herrn Bundesministers Steinbrück weiterhin, dass wir unser erspartes zurückbekommen?
Wenn ja, in welchem Zeitraum?

Mit freundlichem Gruß

Götz Boenigk

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Boenigk,

zum Schutz deutscher Kunden wurde am Nachmittag des 9. Oktober 2008 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot über die Niederlassung der Kaupthing Bank in Deutschland veranlasst. Am 30. Oktober 2008 hat die isländische Bankenaufsicht den Entschädigungsfall festgestellt, so dass die deutschen Kunden Ansprüche gegenüber dem isländischen Einlagensicherungsfonds geltend machen können. Insbesondere hat die Bundesregierung erfolgreich darauf hingewirkt, dass Island seine Verpflichtung aus dem EU- Einlagensicherungsfonds anerkennt.
Damit die Anleger vollständig ihre Spareinlagen zurückerhalten, gewährt die Bundesregierung dem isländischen Sicherungsfonds einen Kredit in Höhe von 308 Millionen Euro. Die Abwicklung der Auszahlung soll vom isländischen Einlagensicherungsfonds organisiert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein Auszahlungstermin nicht benannt.

Mit freundlichen Grüßen
Lena Strothmann MdB