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Frage von Ulrich T. •

Frage an Laurenz Meyer von Ulrich T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Meyer

Mein Name ist Ulrich Thüer und ich bin seit 1986 Sportflieger im Luftsportclub Hamm. Im Zuge der Anti-Terror-Gesetze müssen auch alle Sport- und Privatpilotenpiloten sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen.
Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?

Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern,
die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben?
Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?

Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem an Terroranschlag ausging.
Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar,
kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!

Warum werden die nicht zum gläsernern Bürger gemacht,
sondern nur ausgerechnet diese harmlose Minderheit?

Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben?
Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?

Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt,
dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?

Welche Antwort hierauf kann ich an unsere Vereinsmitglieder weitergeben?

Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug
bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können,
dass wir keine berechtigt verdächtige Kamikazeterroristen sind. Nicht einmal die USA überprüft auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein.

An einer Antwort Ihrerseits sind wir sehr interressiert, wir würden uns freuen Sie einmal auf dem Flugplatz Hamm begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Thüer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Thüer,

das Luftsicherheitsgesetz wurde vor dem Hintergrund des 11. Septembers geschaffen. Grundlage bildete ein Gefährdungsgutachten des BKA, in dem auch Sportflugzeuge und deren Piloten als potentielle Bedrohung eingestuft wurden.

Seit dem Inkrafttreten haben sich, wie Sie zu Recht anmerken, Schwachstellen gezeigt, die zu Änderungen führen sollten. Das Überprüfungsintervall mit derzeit einem Jahr ist wohl zu kurz gegriffen. Ohne eine Nachberichtspflicht dürfte es allerdings schwierig sein, diesen Zeitraum auf drei oder gar fünf Jahre auszudehnen. Ihr Fehlen ist das Ergebnis der rot-grünen Bundesregierung, die das Gesetz zustimmungsfrei vom Bundesrat gestellt hat. Im ursprünglichen Entwurf war die notwendige Nachberichtspflicht enthalten. Auch die Tatsache, dass deutsche Piloten, die ihre Lizenz im europäischen Ausland erworben haben, nicht der Kontrolle unterliegen, ist zu bemängeln.

Ich komme deshalb Ihrem Angebot gerne nach, mir vor Ort und im Gespräch mit Ihnen einen persönlichen Überblick zu verschaffen und bitte Sie, mit meinem Büro in den kommenden Tagen einen Termin abzustimmen unter Tel. 030-22774905.

Mit freundlichen Grüßen
Laurenz Meyer MdB