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Lars Schieske
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Frage von Christopher G. •

Was soll nach Ihrer Vorstellung mit einem Kind geschehen, wenn seine Aufnahme an einer Cottbuser Schule die von Ihrer Partei geforderte Zehn-Prozent-Migrationsquote überschreiten würde?

Das Regierungsprogramm der AfD Brandenburg fordert eine Begrenzung des „Migrationsanteils“ an Schulen in öffentlicher Trägerschaft auf maximal zehn Prozent.Eine solche Quote wirft eine konkrete praktische Frage auf: Wenn die Quote einer Schule bereits erreicht ist, müsste einem weiteren Kind die Aufnahme aufgrund des Merkmals verweigert werden, das Ihre Partei zur Bestimmung des „Migrationsanteils“ verwendet.Mich interessiert deshalb, welche konkrete Folge die Überschreitung der Quote hätte: Würde das Kind einer anderen Schule zugewiesen, müsste ein bereits dort lernendes Kind wechseln oder gäbe es Ausnahmen?Quelle: AfD Brandenburg, Regierungsprogramm 2024–2029, Kapitel Bildung.

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