
(...) Leider kann ich Ihre Darstellung so nicht bestätigen, denn Ärzte sind zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. (...) In der Berufsordnung der Landesärztekammer Niedersachen, die auch für die Ärzte in meinem Wahlkreis gilt, heißt es in Paragraph 21: „Der Arzt ist verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu versichern." (...)