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Frage von Andreas K. •

Frage an Lars Holster von Andreas K. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Holster,

ich danke Ihnen für Ihre Antwort vom 14.07.2014.

Bedauerlicherweise haben Sie meine Frage noch unzureichend beantwortet. Mich interessiert weniger den Inhalt der Verordnung, den ich auch vor Ihrer Antwort kannte, als den dahinter liegenden Sinn. Daher möchte ich meine Frage präzisieren:

Ist aus rechtlicher Perspektive der Hamburger Schulbehörde die Durchführung einer Klassenreise für Lehrer eine Dienstreise oder eine freiwillig ausgeübte Tätigkeit, die über die Dienstaufgaben eines Lehrers hinausgeht? Wieso vertritt die Schulbehörde diese rechtliche Perspektive?

Sind Sie der Auffassung, dass Lehrer für eine durchzuführende Klassenreise privat aufzukommen haben? Die Verordnung zeigt sich dergestalt, als die Gesamtkosten einer Studienfahrt beispielsweise nicht von der Schulbehörde übernommen werden, während das Arbeitsamt für sozialhilfeberechtigte Schüler Kosten bis zu 350 Euro, also weit mehr als es die Schulbehörde bei Lehrer tut (!), übernimmt. Bitte begründen Sie Ihre Sichtweise.

Im Zuge der Schulreform wurden mehrere Schulen fusioniert, also mehrere Schulen bilden jetzt eine Schule. Zu welchen allgemeinen Ergebnissen kommt die Schulbehörde bzw. Sie zum Fusionsprozess, insbesondere bei solchen Schulen, deren verschiedene Standorte über weite Strecken voneinander entfernt liegen und die Kollegien daher nur schwer zusammenwachsen können? Wie hoch sind die mittelfristigen Einsparungspotentiale für die Schulbehörde? Meines Wissens nach werden sicherlich mittelfristig Funktionsstellen abgebaut, insofern fusionierten Schule jeweils einen Leiter für die verschiedenen Abteilungen bekommen. Ähnlich verhält es mit weiteren Verwaltungsaufgaben wie die Bezahlung von Fachleitern.

Ich danke Ihnen für Ihre präzisen Antworten auf meine Fragen und verbleibe mit besten Grüßen,
Andreas Kegel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kegel,

zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen für Ihr großes Interesse an der Politik und insbesondere an der Schulpolitik dieser Stadt bedanken.

Über diese Plattform haben Sie schon mehrfach Fragen an mich gerichtet. All diese Fragen habe ich immer nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet.
Offenbar habe ich jedoch Ihre letzte Frage nicht zufriedenstellend beantworten können, was mir sehr leid tut und ich sehr bedauere.

Ihre spezifizierte Frage vom 14. September an mich betrifft verschiedenste Bereiche der Schulpolitik, darunter die Regelung zur Bezahlung von Klassenreisen und die Fusionierung von Schulstandorten.
Ihre Fragen sind äußerst umfangreich und sehr tiefgehend. Manche mir gestellten Fragen müssen Sie aber eher der Schulbehörde stellen. Die könnte Ihnen darauf sicherlich eine Antwort geben.

Die von Ihnen gestellten Fragen sind zum Teil eher Fragen, die einem Abgeordneten als kontrollierendes Organ der Staatsgewalt zustehen. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich Ihre Frage hier in dieser Form und in diesem Rahmen nicht beantworten kann.

Natürlich will ich mich aber nicht vor einer Antwort drücken.
Sehr gerne biete ich Ihnen ein persönliches Gespräch an, in dem ich Ihnen dann Rede und Antwort stehe.
Dafür möchte ich Sie bitten, sich per Mail an mein Büro (info@lars-holster.de) zu wenden, damit meine Mitarbeiter sich mit Ihnen, zwecks Terminabsprache, in Verbindung setzen können.

Ich danke Ihnen noch einmal sehr für Ihre Fragen und möchte Sie wirklich bitten, mit mir einen Termin zu vereinbaren.

Ich verbleibe bis dahin mit freundlichen Grüßen
Lars Holster