Frage an Lars Dietrich von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dietrich,
Sie wollen in der Bürgerschaft dazu beitragen, das christliche Gemeinwesen in der Gesellschaft stärker zu verankern. "Es besteht keine Staatskirche" heißt es in Artikel 137 der Weimarer Verfassung. Laut Grundgesetz gilt dieser Paragraph noch heute.
Soll hier Ihr persönliches Interesse Vorrang vor dem Grundgesetz haben?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth

