
Bereits seit dem 20. März gibt es nach und nach Lockerungen der Corona-Regeln in Deutschland.
DBT/Stella von Saldern
Bereits seit dem 20. März gibt es nach und nach Lockerungen der Corona-Regeln in Deutschland.
Wir wollen Suizide nicht komplett verhindern, das geht auch gar nicht, sondern wir wollen Selbstbestimmung sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Neuregelung der Suizidbeihilfe einige Hinweise gegeben:
Wir wollen Suizide nicht komplett verhindern, das geht auch gar nicht, sondern wir wollen Selbstbestimmung sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Neuregelung der Suizidbeihilfe einige Hinweise gegeben:
Wir wollen Suizide nicht komplett verhindern, das geht auch gar nicht, sondern wir wollen Selbstbestimmung sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Neuregelung der Suizidbeihilfe einige Hinweise gegeben:
Um die Freiverantwortlichkeit des Suizidentschlusses sicherzustellen, schlägt der Gesetzentwurf ein Schutzkonzept vor: Dazu gehören grundsätzlich mindestens zwei Untersuchungen in einem hinreichenden Abstand durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie; dies sichert die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit der Entscheidung.
Um die Freiverantwortlichkeit des Suizidentschlusses sicherzustellen, schlägt der Gesetzentwurf ein Schutzkonzept vor: Dazu gehören grundsätzlich mindestens zwei Untersuchungen in einem hinreichenden Abstand durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie; dies sichert die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit der Entscheidung.