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Frage von Frederik N. •

Frage an Kristina Schröder von Frederik N. bezüglich Recht

Guten Tag,

ich bin 18 Jahre alt und bin ein ueberzeugter Verfechter der Gerechtigkeit zwischen Staat und Privatpersonen. Ungern nehme ich Dinge einfach so hin, sondern hinterfrage sehr gerne die Dinge dieser Welt.

Fuer meine folgende Frage habe ich sehr lange recherchiert, bin jedoch leider nicht fuendig geworden.

Mich interessiert, warum es Spielbanken, die in den Haenden des Staates sind, erlaubt ist, Pokerturniere, Blackjackrunden und Roulettespiele mit Geldeinsatz zu veranstalten, wohingegen dies privaten Unternehmen verwehrt wird.

Nehmen wir als Beispiel die Spielbank im Wiesbadener Kurhaus. Hier ist es Buergern moeglich, an oben genannten Gluecksspielen unter Geldeinsatz teilzunehmen.

Suche ich jedoch nach privaten Veranstaltern, stosse ich nur auf Automatenspiele, nicht jedoch auf Poker und dergleichen.

Natuerlich darf der finanzielle Schutz des Einzelnen nicht vernachlaessigt werden. Ich bin mir aber sicher, dass dieser auch durch private, vom Staat kontrollierte Firmen gewaehrleistet werden kann, wie es aktuell bei Automatenspielen der Fall ist.

Genaugenommen frage ich mich, inwiefern es den Teilnehmer finanziell mehr schuetzen soll, dass es nur dem Staat erlaubt ist, solche Turniere zu veranstalten. Verlorenes Geld ist schliesslich verlorenes Geld, ganz egal, an wen es verloren wurde.

Auf welche Grundlage bezieht sich das dazu passende Gesetz? Der Staat ist doch auch nur eine juristische Person - genau wie private Firmen auch.

Mit freundlichen Gruessen
Frederik Nolte

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nolte,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Abgeordnete des Deutschen Bundestags gehört eine aktive Kommunikation mit Interessierten zum festen Bestandteil meiner politischen Arbeit. Für Bürgerinnen und Bürger bin ich jederzeit direkt ansprechbar und auf selbst ernannte „vermittelnde Instanzen“ wie Abgeordnetenwatch nicht angewiesen. Bitte nutzen Sie daher eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Bei Fragen, die mein Bundestagsmandat und meinen Wahlkreis Wiesbaden betreffen, können Sie sich per E-Mail wiesbaden@kristinaschroeder.de oder Brief an mich wenden (Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin).

Sollten Sie ein Anliegen haben, das meinen ehemaligen Zuständigkeitsbereich als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betrifft, kontaktieren Sie bitte direkt das Bundesfamilienministerium: Entweder per E-Mail poststelle@bmfsfj.bund.de oder postalisch (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin).

Schließlich verweise ich Sie gern auf meine Homepage www.kristinaschroeder.de. Hier können Sie alles über meine politischen Schwerpunkte erfahren, Reden und Berichte zu aktuellen Projekten und Initiativen nachlesen sowie meinen monatlichen Politikbrief abonnieren. Ferner finden Sie unter http://www.kristinaschroeder.de/standpunkte/abgeordnetenwatch/ eine ausführliche Begründung, warum ich mich an Internetplattformen wie „Abgeordnetenwatch“ nicht mehr beteilige.

Mit freundlichen Grüßen,
Kristina Schröder

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.