Antwort 07.07.2024 von Kristian Klinck SPD
Wenn eine Partei verfassungsfeindlich ist, muss ein Verbotsverfahren geprüft werden. Es müssen unangreifbare Argumente vorgelegt werden.

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Wenn eine Partei verfassungsfeindlich ist, muss ein Verbotsverfahren geprüft werden. Es müssen unangreifbare Argumente vorgelegt werden.
Wenn eine Partei verfassungsfeindlich ist, muss ein Verbotserfahren geprüft werden. Es müssen unangreifbare Argumente vorgelegt werden.
Das Einkommen sollte den Beitrag zur Gesellschaft widerspiegeln. Es muss Chancengleichheit und Fairness geben. Strafen müssen im Verhältnis zur Tat stehen.
Das im Antrag formulierte Anliegen verdient eine möglichst breite Unterstützung.