
(...) Dass der Bundestag zum Teil mit nur wenigen Anwesenden im Plenum Abstimmungen vornimmt, ist ebenfalls durchaus nicht unüblich. Zwar ist der Bundestag laut Geschäftsordnung beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Aber diese Regelung führt nicht automatisch zur Rechtswidrigkeit von Beschlüssen, die mit einer geringeren Anzahl an mitwirkenden Abgeordneten zustande gekommen sind. (...)