(...) Es stimmt, dass der Gesetzentwurf den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht berücksichtigt. (...) Nach § 108 e des Strafgesetzbuches kann die Käuflichkeit des Abgeordneten durchaus strafrechtlich verfolgt werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

