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Frage von Steffen S. •

Frage an Klaus Riegert von Steffen S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Riegert,

als Kandidat in meinem Wahlkreis habe ich einige Fragen deren Beantwortung darüber mitentscheidet ob sie meine Stimme (und evtl. die meiner Fliegerkammerad(in)en und weiterer Freunde des Luftsports) erhalten werden.
Die Fragen betreffen zwei Themenbereiche durch welche mehrere zehntausend Luftfahrer seit kurzem massiv gegängelt werden (um es mal milde auszudrücken). Leider geraten dadurch auch Arbeitsplätze in Gefahr welche direkt oder indirekt mit der Fliegerei zu tun haben.

Problemfeld 1:
Seit kuzem muß sich jeder Inhaber einer deutschen Pilotenlizenz laut §7 Luftsig einer Zuverlässigkeitsprüfung periodisch unterziehen wann immer es der entsprechenden Behörde gerade in den Sinn kommt, denn die in §7 angekündigte Regelung der Details wie Wiederholungszeitraum... durch den Bundesrat gibt es nicht. Genauso wenig gibt es die im selben Paragraphen durch den Bundesrat festzulegenden Kriterien die als Grundlage Zuverlässigkeitsprüfung dienen sollen. Auch hier entscheiden die Behörden vollig willkürlich nach eigenem ermessen, eine Rechtssicherheit gibt es nicht. Unverschämter weise werden die Luftfahrer durch die Behörden unter Androhung des Lizenzentzuges (da man durch Nichtstellen des Antrags automatisch als unzuverlässig gilt, und wer weiß schon wo das dann wieder gespeichert wird und welche Auswirkungen dies dann auf die nächste Auslandsreise oder Verkehrskontrolle hat) gezwungen einen entsprechenden Antrag ´freiwillig´ zu stellen (selbstverständlich kostenpflichtig).
Was werden Sie direkt nach der Wahl gegen diesen Erpressungsversuch durch Behörden unternehmen?

Dieser Antrag nötigt die Luftfahrer ohne Rechtsgrundlage zu Aufgabe des Datenschutzes, damit sämtliche Behörden bis hin zu den Geheimdiensten Ihre Daten über mich austauschen dürfen um dann willkürlich nach eigenem gutdünken (es gibt keine festgelegten Zuverlässigkeitskriterien) darüber zu entscheiden ob Zweifel an meiner Zuverlässigkeit verbleiben. Die Stasi würde vor Neid erblassen.
Was werden sie gegen diesen Eingriff in die Rechte rechtschaffener harmloser Bürger direkt nach der Wahl unternehmen?

Durch diese Vorgehensweise wird die Unschuldsvermutung als wichtigem Rechtsgrundsatz in diesem Lande kurzerhand ausgehebelt.
Was werden Sie direkt nach der Wahl dagegen unternehmen?

Steht jetzt die Minderheit der Piloten mit deutscher Fluglizenz auf der Liste der potentiellen Terroristen?
Das wäre eine ungeheuerliche Unterstellung. Bisher gab es noch keinen einzigen Terroranschlag von Piloten mit gültiger Lizenz (aktuell wird aber gerade diese Minderheit durch die Behörden diskriminiert), dagegen jede Menge Anschläge mit PKW, LKW, Rucksack, Sprengstoffgürtel,...
Werden nun in Kürze also alle LKW-Fahrer, PKW-Fahrer, Rucksackträger,... auf gleiche Weise durchleuchte oder bleibt es bei der Ungleichbehandlung der Piloten mit deutscher Lizenz und was werden Sie direkt nach der Wahl gegen diese Ungerechtigkeiten unternehmen?

Stellen Sie sich vor eine künftige radikale Regierung findet solche "Notstandgesetze" bereits vor, ist das nicht angsteinflößend?
Glauben Sie ein Terrorist würde sich die Mühe machen eine deutsche Flug-Lizenz zu erwerben ?
Sind Sie der Meinung, dass hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist?
Sind Sie der Meinung, dass so die Würde des Menschen unangetastet bleibt?
Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde werden sie geschützt indem man sie schleichend abschafft?

Diese Fragen ergeben mich fast zwangsläufig aus den populistischen und von Inkompetenz geprägten Äusserungen welche von führenden Potitikern offensichtlich im Hinblick auf die kommende Wahl in schamloser Weise öffentlich verbreitet wurden, nachdem sich ein Selbstmörder auf einer Wiese in Berlin mit einem Ultraleichtfugzeug umgebracht hat.

Wie stehen Sie zur Aufstellung von Luftabwehrraketen im zivilem Umfeld?
Wie stehen Sie zum Abschuß von zivilen Flugzeugen durch die Bundeswehr?
Wie stehen Sie zu der Forderung die Bundeswehr quasi in polizeilichen Aufgaben mit einzubeziehen?
Wie stehen Sie zu dem Trend, daß in zunehmendem Maße bei diversen Veranstaltungen ausgerechnet für Kleinflugzeuge ein ausgedehntes Serrgebiet eingerichtet wird ?
Glauben Sie wirklich ein Selbstmörder oder Terrrorist könnte durch so ein Verbot von seiner Tat abgehalten werden?

Das erinnert mich auch an die Sperrgebiete um die deutschen AKW´s für Sichtflieger. Jetzt kann sich jeder potentielle Terrorist mit Internetzugang die genauen GPS-Koordinaten der deutschen AKW´s aus dem Internet herunterladen und in seine potentielle Rakete für den Angriff einprogrammieren, da jene dort ordnungsgemäß veröffentlicht wurden damit diese von den gesetzestreuen Piloten auch umflogen werden können. Welch ein Sicherheitsgewinn!
Da hätte ich noch einen Vorschlag zu einem Schild an den Parklätzen in der Nähe von Banken: "Parken für Bankräuber verboten", das wäre sicherlich mindestens genauso wirkungsvoll.

Bitte entschuldigen Sie, daß ich an dieser Stelle etwas abgeschweift bin und lassen Sie sich davon bitte nicht abhalten die wirklich ernst gemeinten Fragen zu beantworten.

Hier noch die Paragraphen welche uns den Unfug eingebrockt haben und die Frage, Was werden Sie direkt nach der Wahl dagegen unternehmen?

Laut § 7 (2) LuftSiG erfolgt die Überprüfung erfolgt auf Antrag des Betroffenen, d.h. freiwillig.

Laut LuftSiG §17 (1) "regelt das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der Zuverlässigkeitsüberprüfung". Diese Durchführungsverordnung gibt es nicht. Für eine Überprüfung ohne DVO fehlt die Rechtsgrundlage.

Laut § 7 (6) LuftSiG bleibt die Lizenz nur erhalten, wenn keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen (Umkehr der Beweislast, Abkehr von der Unschuldsvermutung). Die Zuverlässigkeitskriterien sind nicht bekannt. Dieser Zustand widerspricht dem in Art. 103 (2) GG verankerten Grundsatz "Keine Strafe für eine Tat, deren Strafbarkeit zum Zeitpunkt der Tat gesetzlich nicht bestimmt war".

Nach § 7 (6) LuftSiG erfolgt ein weitgehender Datenaustausch verschiedenster Behörden. Dazu wird das nach § 4 Abs.1 BDSG notwendige freiwillige Einverständnis erzwungen, auf den Schutz durch das Bundesdatenschutzgesetz zu verzichten, dessen ausdrücklicher Zweck es ist, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, §1 Abs.1 BDSG.

Probemfeld 2:
"JAR-FCL 3 deutsch". Hier geht es um die Gesundheitsprüfung der Piloten.
Obwohl wissenschaftlich nachgewiesen ist, daß Aufgrund mangelnder Gesundheit der Piloten praktisch keine Unfälle verursacht werden, wurde hierzulande ein monströses bürokratisches Regelwerk, welches ursprünglich eigentlich für die gewerbliche Luftfahrt vorgesehen war, auf alle Luftfahrer losgelassen. Im Land mit den meisten Privatpiloten (USA) gibt es dies mangels Relevanz so z.B. nicht. In anderen Ländern reicht ein Besuch beim Hausarzt der sicherlich feststellen kann ob jemand gesundheitlich angeschlagen ist oder nicht. Die Kriterien für Luftfahrer wurden nicht nur durch die Abschaffung des Medical Klasse 3 (nach den internationalen Regeln der ICAO) in Deutschland und Einführung von JAR FCL 3 deutsch drastisch erschwert, es wurde auch noch falsch aus dem englischen übersetzt was die Lage für den normalen Luftfahrer noch verschärft hat. Selbst eine Grippeimpfung oder simple Schwangerschaft führt nach wortwörtlicher Auslegung dieses irrealen Bürokratenmachwerks zu sofortigem Ruhen der Pilotenlizenz.
Was werden Sie direkt nach der Wahl dagegen unternehmen?

Weitere Probleme liegen in der Anwendung der neuen Regelungen selbst. Da wird man als Proband dazu genötigt quasi einen ´Blankoscheck´ für die Kostenübernahme für beliebige nicht übersehbare Folge-Untersuchungen zu unterschreiben, bei Weigerung bekommt man kein Medical und darf nicht mehr Fliegen. Leider sind schon einige Fälle bekannt geworden, bei denen die Betroffenen maßlos abgezockt wurden. Allein für den Aktenversand durch Behörden wurden schon Beträge von 240 bzw. 650 Euro in Rechnung gestellt, Ärztliche Zusatzuntersuchungen liegen nicht selten im vierstelligen Bereich. Auch hier fehlen bundesweit einheitlichen Gebührenfestsetzungen, die einen derartige Abzocke verhindern könnten.
Was werden Sie dagegen direkt nach der Wahl unternehmen?

Ein weiteres Problem liegt im Datenschutz. Da wird man als Proband gezwungen neben Fragen zu den eigenen medizinischen und persönlichen Verhältnissen, Medizinische Daten von nahen Verwandten, das Verhältnis zu Versicherungen,... (es gibt da einen Fragenkatalog mit fast 100 Fragen den Sie sich mal anschauen sollten) zu beantworten. Das wäre nicht so schlimm, wenn die Daten beim Arzt selber entsprechend seiner Schweigepflicht verbleiben würden. Leider wurde auch diese durch die neuen Regeln ausgehebelt was nicht nur das Vertrauen in den Arzt zunichte macht. Der Fliegerarzt übermittelt den Behörden zwangsweise nicht nur den Bescheid ob jemand tauglich ist, nein der Arzt muß den Behörden das Ergebnis des gesamten Fragenkataloges und die Befunde schriftlich und zusätzlich auch noch elektronisch per Computer übermitteln.
Was werden Sie gegen die Untergrabung der Ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes in diesem Zusammenhang direkt nach der Wahl unternehmen?

Es ist auch völlig unklar was mit den Daten in den Behörden selbst geschieht, wie diese gespeichert werden, wer darauf Zugriff hat,...
Was werden Sie direkt nach der Wahl unternehmen um den Datenschutz zu gewährleisten und den Mißbrauch der Daten zu verhindern?

Leider scheint noch nicht einmal Herr Dr. Kirklies, welcher maßgeblich an der Einführung dieser Regeln beteiligt war, zu wissen was denn nun fluguntauglich macht. Auf Anfragen von verschiedenen Personen zu einem Theme sind da leider verschiedene Antworten erfolgt, was die Lage nicht gerade vereinfacht. Sie können dies z.B. unter www.jar-contra.de in der Rubrik Flugtauglichkeit nachlesen. Was passiert z.B. wenn bei einem der seltenen Luftfahrt-Unfälle eine Versicherung nicht zahlen will und dann versucht anhand der nicht vorhandenen Rechtssicherheit dem betroffenen Piloten daraus einen Strick zu drehen?
Was werden Sie direkt nach der Wahl gegen diese Rechtsunsicherheit unternehmen?

Weitergehende Informationen zu diesen Themen finden Sie hier:
www.fliegerarztverband.de www.jar-conta.de z.B. Rubrik Flugtauglichkeit oder Flugsicherheit pilotundflugzeug.de www.fotokalender-segelfliegen.de www.aopa.de www.lba.de in der Rubrik JAR-FCL

Wenn Sie sich von der aktuellen Stimmungslage der Luftfahrer ein Bild machen wollen würde ich Ihnen das externe Forum AT unter www.jar-conta.de ans Herz legen, lassen Sie sich von den vereinzelt auch unverhältnismäßigen Wortmeldungen, wie sie in jedem öffentlichen Forum auftreten, nicht abhalten, Sie werden sehr viele aufschlußreiche Informationen finden.

Allein anhand der beiden genannten Problemfelder tun sich doch schon ungeheure Möglichkeiten zum viel beschworenen Bürokratieabbau auf. Was werden Sie direkt nach der Wahl diesbezüglich unternehmen?

Von den Regelungen sind aktuell mehrere zehntausende Piloten und Bürger betroffen.

Bitte teilen Sie mir mit was Sie direkt nach der Wahl bezüglich der genannten Punkte im Sinne der Betroffenen unternehmen werden.
Ihre Antworten werden in Fliegerkreisen und entsprechenden Internetseiten veröffentlicht werden.

Sollten Sie bisher noch wenig Kontakt mit Fliegerkreisen haben besuchen Sie doch einfach mal einen Flugplatz in Ihrer Nähe oder z.B. das Oldtimer-Fliegertreffen auf der Hahnweide am ersten Septemberwochenende www.oldtimer-hahnweide.de Wenn Sie kleinere Veranstaltungen lieber mögen wie wäre es z.B. mit einem Rundflug vom Flugplatz Gruibingen-Nortel beim Flugplatzfest am selben Wochenende? www.aeroclub-gs.de Dort können Sie sich von der Harmlosigkeit der Luftsportler gerne selbst überzeugen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Staudenmayer

PS
noch eine Bitte zum Schluß, streichen Sie bitte das Wort Hobby-Pilot aus dem politischen Wortschatz!
Die Ausbildung zum Luftfahrzeugführer unterliegt äusserst strengen Vorschriften. Demzufolge sind alle Luftsportler und Privatpiloten sehr gewissenhafte, verantwortlungsvolle und gut ausgebildetet Menschen, die das Fliegen ernst nehmen. Sicher machen es die Meisten in ihrer Freizeit, aber keiner würde sich deshalb selber als Hobby-Pilot bezeichenen, schon gar nicht angesichts der extrem negativen Auslegung dieses Begriffes, der nicht zuletzt durch einige Spitzenpoltiker äusserst negativ durch die Medien gezogen wurde.

Portrait von Klaus Riegert
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Staudenmayer,

nicht nur die Privatpiloten leiden unter dem am 12. Januar 2005 in Kraft getreten Luftsicherheitsgesetz. Auch die Bundesländer sehen sich hinsichtlich der Umsetzung des Gesetzes vor erhebliche Probleme gestellt. Wie Ihre Fragen belegen, sind zahlreiche Regelungen des LuftSiG nicht praktikabel.

Bereits während der parlamentarischen Beratungen haben CDU und CSU auf die verfassungsrechtlichen Probleme des Luftsicherheitsgesetzes und die insbesondere für die Privatflieger problematische Zuverlässigkeitsüberprüfung hingewiesen. Eine zentrale Forderung der Union war die Streichung von Art. 1 § 7 Abs. 1 Nummer 4 LuftSiG. In den Ausschussberatungen haben wir kritisiert, dass das rot-grüne Gesetz dazu führe, dass sämtliche Luftfahrer, insbesondere auch Luftsportgeräteführer, nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 des LuftSiG hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit überprüft werden müssten. Wir haben unmissverständlich darauf hingewiesen, dass eine Ausdehnung des Zuverlässigkeitsmaßstabes gemäß § 7 LuftSiG auf sämtliche Luftfahrer - sowohl inhaltlich als auch von den Auswirkungen her - die an Luftfahrer zu stellenden Anforderungen überspannen würde.

Anliegen sowohl der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als auch der unionsgeführten Länder war und ist es, Rechtssicherheit für die politischen Entscheidungsträger und die betroffenen Piloten zu schaffen. Hierzu ist eine Klarstellung im Grundgesetz unabdingbar. Diese notwendige Klarstellung hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 15/2649) vorgelegt. Leider hat die rot-grüne Koalition sich einer Klärung wider besseres Wissen verweigert. Deshalb hat die Union das Luftsicherheitsgesetz als Ganzes abgelehnt.

Sie wissen, dass 4 „Parteien“ Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht haben, darunter auch der Verband der Allgemeinen Luftfahrt in Deutschland e. V. (AOPA), der gegen die Zuverlässigkeitsüberprüfungen klagt.

Der Bundesrat hat ebenfalls verfassungsrechtliche und rechtspolitische Bedenken geäußert. Nach einer Anhörung am 26. April 2004 beschloss der Deutsche Bundestag im Wesentlichen unverändert den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Den Einspruch des Bundesrates gegen den Gesetzesentwurf wies der Deutsche Bundestag am 24. September 2004 zurück. Der Bundespräsident unterzeichnete das Gesetz trotz seiner verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Einsatz der Bundeswehr im Inland und gegen die mit dem Abschuss von Passagiermaschinen verbundene Tötung unbeteiligter Menschen und regte zugleich eine verfassungsgerichtliche Prüfung an.

§ 14 LuftSiG erlaubt dem Bundesminister der Verteidigung, „zur Verhinderung des Eintrittes eines besonders schweren Unglücksfalls“ die Streitkräfte zu ermächtigen, „im Luftraum Luftfahrzeuge ab(zu)drängen, zur Landung (zu) zwingen, den Einsatz von Waffengewalt an(zu)drohen oder Warnschüsse ab(zu)geben.“ Auch gegen diese Bestimmung richten sich die Verfassungsbeschwerden mit dem Ziel, die §§ 13, 14 und 15 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben für unvereinbar mit dem Grundgesetz und daher nichtig zu erklären. Gerügt wird die Verletzung der Grundrechte aus Artikel 1 Abs. 1, 2 und 3, Artikel 2 Abs. 2 sowie Artikel 19 Abs. 2 des Grundgesetzes.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Deutschen Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Der Rechtsausschuss hat in seiner 74. Sitzung am 16. März 2005 die Verfassungsstreitsache beraten und einvernehmlich beschlossen, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren 1 BvR 357/05 Stellung zu nehmen und den Präsidenten zu bitten, einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen.

Mit Blick auf die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gehe ich davon aus, dass sich die Bundesländer hinsichtlich der Umsetzung des LuftSiG abwartend verhalten, um nicht Gefahr zu laufen, dass Regelungen durch das Gericht wieder einkassiert werden. Grundsätzlich gilt für mich: Die Schwachstellen des Luftsicherheitsgesetzes müssen abgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Riegert