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Klaus-Peter Schulze
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Frage von Siegrid S. •

Frage an Klaus-Peter Schulze von Siegrid S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dr. Schulze,

das Kernbrennstoffsteuergesetz ist befristet bis Ende 2016. Gemäß Atomgesetznovelle werden im Zeitraum 2017 bis 2022 noch 8 Kernkraftwerke in Betrieb sein.
Beabsichtigen Sie eine Gesetzesinitiative zur Verlängerung des KernbrStG und damit der Steuer bis Ende 2022, bzw. würden Sie eine derartige Initiative unterstützen?

Wenn nein, warum?

Diese Frage stelle ich auch Abgeordneten der Grünen, SPD und Linken

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schüler,

Ihre Frage bezüglich einer möglichen Verlängerung des Kernbrennstoffsteuergesetzes ist weniger eine umweltpolitische als vielmehr eine finanz- und wirtschaftspolitische Fragestellung.

Die Kernbrennstoffsteuer ist ganz bewusst von der damaligen Koalition befristet für einen bestimmten Zeitraum eingeführt worden. Eine Verlängerung ist nicht Inhalt des aktuell geltenden Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD. Insofern wird es seitens der Koalition auch keine derartige Gesetzesinitiative geben.

Ich würde eine solche Initiative auch nicht unterstützen, weil ich an der Forderung "keine Steuererhöhungen" und auch an der Zielstellung, dass es keine den Strompreis erhöhenden Maßnahmen geben soll, festhalte. Beides wäre bei einer Verlängerung der Kernbrennstoffsteuer jedoch der Fall.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus-Peter Schulze MdB