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Klaus Mindrup
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Frage von Stefan S. •

Frage an Klaus Mindrup von Stefan S.

Sehr geehrter Herr Mindrup,

wenn ich Ihre Stellungnahme vom 27.11.2014 auf abgeordnetenwatch.de zum Thema Fracking richtig verstehe, dann sprechen Sie sich für den Gesetzentwurf zum Fracking und damit, wenn auch unter Auflagen, für kommerzielles Fracking aus.

Die verfügbaren Gasressourcen, die derzeit über konventionell erprobte Verfahren gefördert werden, reichen noch für viele Jahrzehnte aus. Meine Frage: Warum befürworten Sie einen Gesetztesentwurf, der bestehende Restrisiken in Kauf nimmt, obwohl auf lange Sicht keine Versorgungsengpässe bestehen? Und sind Sie der Auffassung, dass die bestehenden Restrisiken von den Wissenschaftlern auch in Ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit zuverlässig bewertet werden können?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Fracking.
Das Thema beschäftigt mich schon seit Beginn der Legislaturperiode. Im letzten Jahr nahm ich an einer Delegationsreise in die USA und Kanada teil, bei der auch das Thema Fracking behandelt wurde.
Einen kurzen Bericht über die Reise finden Sie auf meiner Homepage unter:

http://www.klaus-mindrup.de/sites/default/files/14_09_25_klaus_mindrup_reisebericht_usa_und_kanada.pdf

Die Diskussion wird dadurch erschwert, dass es unterschiedliche Arten von Fracking gibt. Das sog. Tightgasfracking gibt es in Niedersachsen bereits seit 1961. Eine Liste der Fracs finden Sie hier:

http://www.bi-ffh-harburg.de/wp-content/uploads/2013/05/20130228_Liste_der_Fracs_Nds_ab_1961.pdf

Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen "konventionellem" und "unkonventionellem" Fracking unterschieden. Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurf wird das geändert.
Als Fürsprecher der Erneuerbaren Energien halte ich das "unkonventionelle Fracking" zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken derzeit für nicht verantwortbar. Zudem bin ich der Überzeugung, dass es zur Wahrung der Versorgungssicherheit aktuell nicht notwendig ist. Unser Ziel muss es sein, die Erneuerbaren Energien so auszubauen, dass wir in Deutschland eine nachhaltige, preiswerte und vor allem sichere Energieversorgung gewährleisten. Der Schutz des Trinkwassers und der Natur muss absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben. Insbesondere im Einzugsbereich von öffentlichen Wasserentnahmestellen oder der unmittelbaren Verwendung in Lebensmitteln (zum Beispiel bei Mineralwasser oder Bier) muss eine Schädigung des Grundwassers deshalb ausgeschlossen werden (wasserrechtlicher Besorgnisgrundsatz). Die Einführung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes halte ich daher für richtig und wichtig. Den Umgang mit dem Lagerstättenwasser, das bereits heute im Rahmen der Erdgasförderung z.B. in Niedersachsen eine wichtige Rolle spielt, muss aus meiner Sicht problematisiert werden. So sollten die Unternehmen bspw. dazu verpflichtet werden, stets den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik im Umgang mit Lagerstättenwasser einzuhalten. Eine Verpressung darf nur dann vorgenommen werden, wenn diese als unbedenklich charakterisiert werden kann und keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Zudem darf das Lagerstättenwasser nur in die Horizonte verpresst werden, aus denen es auch herkommt.

Zur Zeit diskutieren wir im Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der wie erwähnt viele gute Regeln enthält. Allerdings wurde auf Drängen des Kanzleramtsministers Altmaier (CDU) in den Gesetzesentwurf eine sogenannte „Expertenkommission“ aufgenommen, die Probebohrungen wissenschaftlich begleiten soll und am Ende eine Stellungnahme abgeben soll, ob die Bohrungen bedenklich sind oder keine Gefahr besteht. Diese Altmaier-Kommission sehe ich sehr kritisch, weil demokratische Entscheidungen in den dafür zuständigen Gremien getroffen werden müssen.

Am 8.6. gab es eine öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag zum Fracking, in der die eingeladenen Experten unsere Bedenken teilten und sogar verstärkten.
Neben der „Altmaier-Kommission“ sind folgende Punkte besonders kritisch zu sehen:

- Ölförderung muss im Gesetz mit berücksichtigt werden
- Die Beschränkung des Fracking-Verbotes auf Lagen bis 3.000 m muss aufgehoben werden, da es auch in größerer Tiefe frackfähige Gase und Öle gibt
- Die Anzahl der wissenschaftlichen Probebohrungen muss deutlich beschränkt werden und diese dürfen nur der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung dienen und dürften keinesfalls automatisch zu kommerziellem Fracking führen
- Nicht nur Wasserschutzgebiete, sondern auch Vorrangflächen für die Wassergewinnung in den Landesentwicklungs- und Regionalplänen müssen absoluten Schutz genießen

Über diese Punkte wird in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner CDU/CSU derzeit hart gerungen.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD Bundestagsfraktion weiterhin entschieden dafür einsetzen werde, dass der Schutz der Umwelt, der Gesundheit und des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen hat.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Mindrup