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Frage von Angelika D. •

Frage an Klaus Maier von Angelika D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Maier,ich bin Mitarbeiterin der DRK Tagespflege in Heubach. Bitte erklären Sie unseren Gästen welche Bereiche unsere Landesregierung selbst entscheiden darf. Ich möchte gerne an einem Tag über die Wahl informieren.
Vielen Dank A. D.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für die Anfrage. Die Landesregierung hat folgende Zuständigkeiten:

1. Wichtigster Bereich ist die Bildung. Hier hat das Land nach unserer Verfassung die umfangreichsten Zuständigkeiten. Sie reichen von der Kleinkindbetreuung bis hin, über die Schulen bis hin zu den Übergängen von der Schule in den Beruf.

2. Weiter ist das Land zuständig für Hochschulen und Forschung. Das Aufgabenfeld umfasst den gesamten Bereich der Wissenschaft.

3. Im Bereich der Sicherheit und Ordnung bestehen ebenfalls umfangreiche Zuständigkeiten. Hierrunter fallen insbesondere die Polizei und der Verfassungsschutz.

4. Das Land regelt durch seine Gesetzgebungskompetenz die Angelegenheiten der kommunalen Ebene (Gemeinde, Kreisfreie Städte und Landkreise). Gegenüber dem Bund vertritt das Land die kommunale Ebene.

5. Ein weiteres Feld wo die Länder zuständig sind, ist die Justiz mit Strafvollzug.

6. Relativ geringe Zuständigkeitsverantwortung liegt bei der Sozial-, Arbeits- und Gesundheitspolitik. Auch bei der Aufgabe Integration und Zuwanderung sind die Länder ausführende Verfassungsorgane. Das gleiche gilt für die Finanzpolitik, nur in ganz kleinen Bereichen (Grunderwerbsteuer) können Länder Steuern festsetzen. Ihnen obliegt vor allem der Steuervollzug (Finanzämter).

7. Im Bereich Verkehr sind die Zuständigkeiten in etwa so aufgeteilt, dass das Land für die Landesstraßen Verantwortung trägt, der Bund ist für Bundesstraßen und die Schienenwege zuständig. Das Land bestellt wiederum den Verkehr auf den Schienenwegen.

Sie sehen an den letzten Beispielen, dass eine Reihe von Zuständigkeiten sehr komplex ineinandergreifen. Dies spiegelt sich auch wieder in den Diskussionen von Bundestag und Bundesrat. Hier braucht der Bund die Zustimmung der Länder, obwohl der Bund primär für diese Bereich zuständig ist.

Daran wird deutlich, dass Politik ein komplexes Feld ist, in den viele verschiedene Faktoren eine Rolle spielen. Ich hoffe, dass ich Ihnen diesbezüglich einen kleinen Einblick geben konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Maier