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Kirsten Lühmann
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Frage von Benjamin G. •

Frage an Kirsten Lühmann von Benjamin G. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Lühmann,

gerne würde ich von ihnen wissen, warum die Deutsche Bahn es nicht gestattet, Jahreskarten für die Dauer der Elternzeit (kostenfrei) auszusetzen? Die aktuellen Beförderungsbedingungen (§8.5) erlauben lediglich ein Aussetzen für die Dauer von maximal 60 Tagen. Wer länger Elternzeit nimmt muss sein Abo kündigen und die Preisdifferenz zu teuren Monatskarten nachzahlen.

Bereits 2018 hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes dieses Regelung massiv gerügt, schließlich sind es in der Regel Frauen, die länger Elternzeit nehmen - während Männer, die oft nur zwei Monate in Anspruch nehmen, so in den Genuss einer (nahezu) kostenfreien Abo-Pause kommen.

Als Mitglied des Aufsichtsrates der Deutschen Bahn würde ich von Ihnen gerne wissen, warum die Beschränkung auf 60 Tage nicht ersatzlos gestrichen werden kann?

Dies wäre in vielfältiger Hinsicht wünschenswert: Gleichstellung / Vereinbarkeit von Beruf und Familie / Klimaschutz / etc.

Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Garn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Garn,

vielen Dank für Ihre Frage zum Aussetzten von Jahreskarten während der Elternzeit.

Ich habe Ihre Anfrage nochmal an die Deutsche Bahn herangetragen und die folgende Antwort erhalten:

„Nach Ziffer 8.5 unserer von allen Aufsichtsbehörden genehmigten ´Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten´, ist bei der Inanspruchnahme der Elternzeit ein Aussetzen von maximal 60 Tagen möglich. Diese Regelung gilt für alle Elternzeitberechtigen gleichermaßen. Eine Ungleichstellung von Müttern und Vätern durch unser Unternehmen sehen wir hier nicht.

Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen eines seit Dezember 2018 laufenden, 2-jährigen Pilotverfahrens die Kündigungsbedingungen für unsere Jahreskarten allerdings stark vereinfacht wurden. So besteht die Möglichkeit, ein Abonnement bereits nach Ablauf der ersten drei Monate eines Geltungsjahres ohne Nachberechnung des Differenzbetrages zur Monatskarte zu kündigen.“

Ich verstehe, dass Sie diese Antwort nicht vollkommen zufrieden stellen wird. Wie sie sehen handelt, es sich allerdings um innerbetriebliche Entscheidungen der Bahn.

Die Rüge der Antidiskriminierungsstelle verdeutlicht in jedem Fall, dass dieses Thema noch nicht abgeschlossen sein kann. Eine Rüge ist rechtlich jedoch nicht bindend sondern bloß eine Empfehlung, weswegen die Deutsche Bahn dadurch nicht verpflichtet ist, die aktuelle Regelung zu ändern.
Ich begrüße zwar die aktuelle Vereinfachung der Kündigungsbedingungen für Zeitkarten, werde das Thema aber in zukünftigen Gesprächen bei der Bahn anbringen und mich für eine bessere Lösung einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Lühmann, MdB