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Frage von Henrietta S. •

Frage an Kirsten Lühmann von Henrietta S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Luhmann,

Gibt es für Auszubildende die mit dem Auto pendeln, neben dem geplanten Projekt mit dem öffentlichem Nahverkehr, auch eine Pauschale, Bezuschussung oder Unterstützung für das Pendeln mit dem Auto?

Und gibt es besondere Regelungen bei Auszubildenden die nicht mehr bei den Eltern wohnen können?

Mit feundlichen Grüßen

Henrietta Schwartz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

herzlichen Dank für Ihre Fragen zum Thema Fahrtkostenerstattung während einer Ausbildung.

Generell ist es möglich unter gewissen Voraussetzungen finanzielle Unterstützung für anfallende Fahrtkosten zu erhalten, beispielsweise durch einen staatlichen Zuschuss. Daneben ist auch das steuerliche Absetzen dieser Kosten möglich. Darüber hinaus kann es sich lohnen, den Ausbildungsbetrieb anzusprechen, ob er Fahrtkosten (teilweise) übernehmen kann.

Zu einer möglichen staatlichen Bezuschussung:

Es besteht Anspruch auf einen finanziellen Fahrtkostenzuschuss vom Staat, wenn Eltern Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Wohngeld beziehen.

In einem solchen Fall können Eltern die Fahrtkosten ihrer Kinder bei der Behörde geltend machen, welche die finanzielle Leistung erbringt. Durch die zusätzliche finanzielle Belastung von Fahrtkosten erhöht sich beispielsweise der Wohngeldbedarf einer Familie.

Für Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, besteht zudem die Möglichkeit die Berufsausbildungsbeihilfe (kurz: BAB) zu beziehen. Diese Beihilfe ist prinzipiell ein pauschaler Zuschuss für den Lebensunterhalt. Zusätzlich können hierdurch auch die individuellen Fahrtkosten erstattet werden.

In der Regel erhält man jedoch nur einen Teil davon, da BAB an eine ganze Reihe von Bedingungen geknüpft ist wie z. B. dass die finanzielle Situation der Eltern sowie das persönliche Einkommen bei der Berechnung von BAB herangezogen und angerechnet werden.

Um BAB zu erhalten, muss ein Antrag bei der Agentur für Arbeit vor Ort gestellt werden. Es empfiehlt sich, einen Antrag möglichst bald zu stellen, denn BAB wird nicht rückwirkend gezahlt.

Zusätzlich bestehen in einigen Bundesländern Sonderregelungen zur Fahrtkostenerstattung für den Schulweg. Am besten fragt man dazu im Sekretariat der Berufsschule nach, wie die Lage im individuellen Fall aussieht. Wenn eine solche Fahrtkostenbezuschussung für den Weg zur Berufsschule möglich ist, müssen diese bis zu einem bestimmten Stichtag eingereicht werden und können damit auch teilweise noch rückwirkend eingefordert werden.

Fahrtkostenanrechnung per Steuererklärung:

Den Fahrtweg können Auszubildende genauso wie andere Arbeitnehmer mit der Entfernungspauschale (auch häufig Pendlerpauschale genannt) ansetzen.

Angerechnet wird dabei immer der einfache Weg, also nicht Hin- und Rückweg zusammen.

Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer. Für die Berechnung des Betrages, gilt folgende Formel:

Anzahl Arbeitstage im Ausbildungsbetrieb x einfacher Fahrtweg in Kilometer x 0,30 Euro.

Zusätzlich können die Fahrtkosten zur Berufsschule als Reisekosten (auch Dienstreisepauschale genannt) steuerlich geltend gemacht werden. Im Gegensatz zur Entfernungspauschale werden bei den Reisekosten sowohl Hin- als auch Rückweg berücksichtigt.

Die Reisekosten betragen hierbei bei einer Anreise mit dem Pkw ebenfalls 0,30 Euro pro Kilometer. Mit der folgenden Formel lassen sich die Fahrtkosten zur Berufsschule berechnen, die man von der Steuer absetzen kann:

Anzahl Berufsschultage x Fahrtweg in Kilometern (Hin- und Rückweg) x 0,30 Euro

Zu einer möglichen Erstattung durch den Arbeitgeber:

Allgemein gilt, dass Ausbildungsbetriebe nicht dazu verpflichtet sind, Fahrtkosten zu erstatten.

Eine Ausnahme bildet das Vorliegen einer entsprechenden Regelung als Bestandteil des Tarifvertrags. Liegt eine solche tarifliche Vereinbarung müssen anfallende Fahrtkosten erstattet werden.

Besteht eine solche tarifliche Regelung in Ihrem Fall nicht, kann es sich dennoch lohnen, den Arbeitgeber gezielt anzusprechen, ob dieser bereit wäre, eine (teilweise) Übernahme bei den Fahrtkosten zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Lühmann MdB