
Antwort 17.02.2016 von Kirsten Brößke FDP
(...) Die SGB V Gesetzgebung dürfte, vorbehaltlich einer genaueren Prüfung, in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Der Landtag Baden-Württemberg dürfte hier nicht zuständig sein, womit sich der Einfluß auf das Thema reduziert. (...)
