Antwort von Kirsten Brößke
FDP
• 17.02.2016

(...) Die SGB V Gesetzgebung dürfte, vorbehaltlich einer genaueren Prüfung, in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Der Landtag Baden-Württemberg dürfte hier nicht zuständig sein, womit sich der Einfluß auf das Thema reduziert. (...)

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