
(...) Zweitens stellt allein das Unterschreiten der 60%-Grenze keinen hinreichenden Indikator für soziale Ausgrenzung dar, sondern gibt lediglich Hinweise auf mögliche Risiken und betroffenen Gruppen. Definiert man nun aber pauschal all diese Personen als arm, so gelten dann auch Personengruppen als armutsgefährdet, die faktisch nicht vom Ausschluss von gesellschaftlicher Teilhabe bedroht sind (z.B. Studenten, die sich selbst wohl in den seltensten Fällen selbst als „armutsgefährdet“ definieren würden.) Zugleich geht ein Einkommen oberhalb der Grenze nicht automatisch mit der Möglichkeit gesellschaftlicher Teilhabe einher, denn es gibt ebenso auch Fälle faktischer Armut, z.B. durch Zins- und Tilgungslast bei Verschuldung, hohe Mieten in Städten wie München oder Frankfurt, oder besondere Lebenshaltungskosten bei Krankheit oder Behinderung. Bei gruppenspezifischen Armutsindikatoren ist zudem Vorsicht geboten. (...)