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Kerstin Lauterbach
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Frage von Lars L. •

Frage an Kerstin Lauterbach von Lars L. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Lauterbach,

ihr Spezialgebiet im Landtag sind ja auch die Belange älterer Menschen.

Nun frage ich mich, worin Sie die Aufgabengebiete eines Hauptamtlichen Seniorenbeauftragten sehen?

Mit freundlichen Grüßen

Lars Legath

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Legath,

Sie stellen mir hier eine sehr interessante Frage, da sie nicht nur die Landesebene betrifft. Hauptamtliche Seniorenbeauftragte sollte es in jeder Stadt bzw. auf Landkreisebene geben, aber es ist auch notwendig, diesen auf Landesebene hauptamtlich zu installieren und mit weitreichenden Kompetenzen auszustatten. Es kann nicht ausreichen, wenn das Sozialamt oder Sozialministerium die Probleme von Senioren mit bearbeitet. Es ist eben nun mal eine Querschnittsaufgabe und damit Aufgabe für jedes Amt oder Ministerium.

Ein paar Worte als Vorbemerkung von mir:
Die Einwohnerzahl wird weiter abnehmen. Das Durchschnittsalter nimmt weiter zu. In der 4. Wahlperiode hatte der Sächsische Landtag eine Enquete-Kommission „Demografische Entwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensbereiche der Menschen im Freistaat Sachsen sowie ihre Folgen für die politischen Handlungsfelder“ eingesetzt. Ein hauptamtlicher Seniorenbeauftragter muss also amtsübergreifend bzw. Ministeriums-übergreifend auf allen politischen Handlungsfeldern arbeiten können und müssen. Er muss also die Kompetenzen haben und die Freiräume dieses tun zu können und zu dürfen. Das ist ehrenamtlich nicht leistbar, denn es gibt auf Grund der Altersstruktur der Bevölkerung zahlreiche Aufgabengebiete.

- Es sollen gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen und für alle Altersgruppen möglich sein. Dazu gehört die Altersgruppe der noch jungen aktiven Rentner, wie auch der Älteren, die oft auf unsere Hilfe angewiesen ist. Wir brauchen also Angebote für Jungrentner und Hilfe im Alter.

- Der Erhalt einer flächendeckenden sozialen Infrastruktur ist unabdingbar. Flexible, ambulante oder mobile Dienstleistungen haben Vorrang vor stationären Angeboten, die aber vorhanden sein müssen. Dienste müssen für die Bürger nutzbar sein.

- Bei Anpassung in der Verkehrsinfrastruktur sind flexible Angebote im öffentlichen Personennahverkehr notwendig und natürlich behindertengerecht.

- Haushaltmittel sollen verstärkt in öffentliche Leistungen fließen, die Zukunftschancen verbessern für alle Generationen. Haushaltmittelverteilung schließt das Alter also nicht aus.

- Eine moderne Familienpolitik wird gebraucht – dazu gehören auch unsere älteren Menschen.

- Die Alterung der Gesellschaft bietet die Chance, die gesellschaftliche Bewertung der Potentiale älterer Menschen zu erhöhen.

Das sind nur einige Beispiele, bei denen das Wort eines hauptamtlichen Seniorenbeauftragten gehört werden muss. Ein hauptamtlicher Seniorenbeauftragter muss also in jedem Ausschuss, ob Stadtrat, Kreistag, Landtag Rederecht haben und seine Meinung sagen dürfen. Er muss jede Beschlussvorlage des Gremiums aus seniorenpolitischer Sicht bewerten können. Seine Einwände geltend machen und Umsetzungsvorschläge einbringen können. Eine weitere wichtige Arbeit sind Sprechstunden, wo Bürger ihre Probleme ansprechen können. Die materiellen Voraussetzungen müssen von der Verwaltung geschaffen werden. Bürgerfreundlichkeit ist oberstes Gebot für eine Verwaltung, dazu gehört es, dass es einen Ansprechpartner für Problemlagen älterer Menschen geben muss. Ein gutes Beispiel ist die Stadtverwaltung Meißen. Der Seniorenbeauftragte ist auch gern bereit, seine Erfahrungen weiterzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Lauterbach