(...) Dies ist im Grundgesetz verankert. Um noch mehr Öffentlichkeit und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten wurden 2005 die Form der öffentlichen Petitionen und die Internetplattform des Petitionsausschusses auf der Homepage des deutschen Bundestages eingerichtet. Diese Plattform erweist sich als sehr erfolgreich und erhält wachsende Nutzerzahlen, die inzwischen in die Millionen gehen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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