Stimmen Sie heute gegen eine Budgetierung der Psychotherapie?
Sehr geehrter Herr Ziegler,
Ich möchte Sie inständig darum bitten, sich heute gegen eine Budgetierung der Psychotherapie stark zu machen. Es geht wirklich um Existenzsorgen bei zahlreichen Kollegen, inklusive mir. Ich habe letztes Jahr einen halben Kassensitz übernommen - zum stolzen Preis von 65000 Euro. Ich zahle meinen Kredit noch viele Jahre ab und sorge mich nun um meine Existenz. Eine Budgetierung der psychotherapeutischen Leistungen könnte dafür sorgen, dass ich mit einem halben Kassensitz nicht mehr wie bisher in Vollzeit arbeiten kann. Darauf ist aber ja mein Geschäftsmodell ausgelegt und das ist auch mein Anspruch an meinen Beitrag zur Versorgung, die ja eh schon eine Katastrophe ist. Eine Wartezeit auf einen Therapieplatz beträgt bei mir derzeit 1,5 Jahre und ich kenne keine Kollegen, bei denen das anders ist. Daher noch einmal die Bitte: Sparen ja, aber nicht kopflos! Wir brauchen da ein Konzept und keine wilde Kürzungswut, die hinten raus mehr Kosten verursacht!
Sehr geehrte Frau Sonja G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und für die sehr persönliche Schilderung Ihrer Situation. Ich kann Ihre Sorge gut nachvollziehen. Wer eine Praxis übernimmt, dafür erhebliche finanzielle Verpflichtungen eingeht und zugleich einen wichtigen Beitrag zur Versorgung psychisch erkrankter Menschen leistet, braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Das gilt gerade in einem Bereich, in dem die Wartezeiten auf einen Therapieplatz bereits heute untragbar lang sind.
Zunächst zur konkreten Frage: Am 29. April 2026 fand im Deutschen Bundestag keine Abstimmung über eine Budgetierung der Psychotherapie statt. An diesem Tag hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Ich konnte daher an diesem Tag im Bundestag nicht gegen eine solche Regelung stimmen.
In der Sache ist meine Haltung aber klar: Eine Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen lehne ich ab. Wenn psychotherapeutische Leistungen wieder in eine gedeckelte Gesamtvergütung zurückgeführt werden oder faktisch einer Mengenbegrenzung unterliegen, drohen weniger Behandlungsplätze, längere Wartezeiten und eine zusätzliche wirtschaftliche Belastung der Praxen. Das wäre aus meiner Sicht genau der falsche Weg.
Ihre Schilderung zeigt das Problem sehr deutlich. Wenn Sie trotz vollem Einsatz bereits jetzt Wartezeiten von rund eineinhalb Jahren haben, liegt kein Überangebot vor, sondern ein massiver Versorgungsmangel. Eine Politik, die in dieser Lage die ambulante psychotherapeutische Versorgung deckelt oder wirtschaftlich unattraktiver macht, verschärft das Problem. Das trifft nicht nur die Leistungserbringer, sondern vor allem die Patienten.
Die AfD-Bundestagsfraktion ist nicht Teil der Bundesregierung. Wir können einen Regierungsentwurf daher nicht selbst zurückziehen. Als Oppositionsfraktion können und werden wir aber im parlamentarischen Verfahren dagegenhalten, Anträge einbringen, Änderungsbedarf benennen und einer Regelung nicht zustimmen, die auf eine Budgetierung der Psychotherapie oder eine Verschlechterung der Versorgung hinausläuft.
Die aktuellen Pläne der Bundesregierung bedrohen aus unserer Sicht die Gesundheitsversorgung in Deutschland. Deshalb lehnt die AfD-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform beziehungsweise zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in dieser Form entschieden ab.
Deutschland leistet sich eines der teuersten Gesundheitssysteme Europas, während Patienten und Leistungserbringer zugleich immer stärker unter Bürokratie, Fehlsteuerung und Versorgungslücken leiden. Eine weitere Belastung von Patienten, Beitragszahlern oder Leistungserbringern ist aus meiner Sicht unverantwortlich. Gerade bei psychischen Erkrankungen können verschleppte Behandlungen später deutlich höhere Folgekosten verursachen, etwa durch Chronifizierung, Arbeitsunfähigkeit, Krankenhausbehandlungen oder soziale Folgeschäden.
Sparen ja, aber nicht kopflos und nicht zulasten der ambulanten Versorgung. Eine pauschale Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen wäre keine echte Strukturreform, sondern Rationierung durch die Hintertür. Sie würde Praxen wirtschaftlich unter Druck setzen, Investitionen entwerten und im Ergebnis die Versorgung weiter verschlechtern.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat mit dem Antrag „Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten – Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung“, Bundestagsdrucksache 21/5759, ein eigenes Gegenkonzept vorgelegt. Unser Ziel ist, die gesetzliche Krankenversicherung zu stabilisieren, ohne Versicherte, Patienten, Ärzte, Psychotherapeuten, Pflege, Apotheken oder Krankenhäuser zusätzlich zu belasten.
Der Antrag zeigt Einsparpotentiale von knapp 40 Milliarden Euro auf. Dabei setzen wir nicht bei Kürzungen medizinischer Leistungen an, sondern bei unnötigen Ausgaben, Fehlanreizen und Bürokratie. Zu den zentralen Punkten gehören:
Die Krankenkassenkosten für deutsche Bürgergeldempfänger sollen vollständig vom Bund aus Steuermitteln getragen werden, statt weiter die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung zu belasten. Für ausländische Bürgergeldempfänger sieht unser Antrag eine eigenständige Absicherung der Gesundheitskosten vor.
Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen soll deutlich reduziert werden. Weniger Krankenkassen bedeuten weniger Verwaltungskosten, weniger Doppelstrukturen und einfachere Abläufe für Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheken und Kliniken. Ein Werbeverbot für gesetzliche Krankenkassen soll weitere Mittel einsparen.
Außerdem fordern wir einen konsequenten Bürokratieabbau. Zu viel Zeit und Geld fließt heute nicht in Behandlung, sondern in Dokumentation, Abrechnung, Kontrolle und Verwaltung. Diese Ressourcen müssen wieder in die Versorgung zurückgeführt werden.
Bei sogenannten Orphan Drugs, also Arzneimitteln für seltene Erkrankungen, muss der tatsächliche therapeutische Zusatznutzen konsequenter nachgewiesen werden, bevor die gesetzliche Krankenversicherung dauerhaft hohe Kosten übernimmt.
Auch Sozialversicherungsabkommen müssen überprüft werden. Es darf nicht sein, dass deutsche Beitragszahler dauerhaft für Leistungen aufkommen, die nicht sachgerecht oder nicht gerecht ausgestaltet sind.
Kurz gesagt: Die AfD will das Gesundheitssystem durch Strukturreformen, Entbürokratisierung und die Beendigung versicherungsfremder Belastungen stabilisieren. Wir wollen keine Sparpolitik, die funktionierende Praxen schwächt und am Ende noch mehr Kosten verursacht.
Für die psychotherapeutische Versorgung heißt das: keine pauschale Budgetierung, keine Kürzung durch die Hintertür und keine Politik, die freiberuflich geführte Praxen wirtschaftlich in die Enge treibt. Psychotherapeutische Leistungen müssen verlässlich und leistungsgerecht vergütet werden. Nur so lassen sich Therapieplätze erhalten und Wartezeiten perspektivisch verkürzen.
Sollte dem Deutschen Bundestag eine Regelung vorgelegt werden, die auf eine Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen oder eine weitere Verschlechterung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung hinausläuft, werde ich diese nicht unterstützen.
Den vollständigen AfD-Antrag finden Sie unter:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/057/2105759.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Kay-Uwe Ziegler, MdB

