Katrin Lompscher
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Frage von Gisela W. •

Frage an Katrin Lompscher von Gisela W. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Lompscher,

in der taz Hamburg vom 15.9.13. lese ich:

„Der Prozess um den Hausfriedensbruch in der Villa Behnke soll ein Musterverfahren zur Entkriminalisierung von Hausbesetzungen werden.(…)

„Leer stehende Häuser stellen kein befriedetes Besitztum dar“, sagt Anwalt Beuth „Das setzt eine aktive und positive Nutzung des Tatobjekts voraus.“ Denn das im Grundgesetz verankerte Recht auf Eigentum sei nicht schrankenlos. Schon nach dem Wohnraumschutz-Gesetz sei Leerstand von Wohnraum“ über einen Zeitraum von mehr als vier Monaten eine unzulässige Zweckentfremdung.

Beuth verweist auf die Rechtsprechung aus den 1980er-Jahren, dass zu einem „befriedeten Besitztum hinzugehört, dass sich in diesem Besitztum etwas abspielt, und dass der innere Friede, der nach außen geschützt werden soll, nicht nur aus einer Grabesstille besteht“, zitiert Beuth mehrere Gerichte. „Es wird an der Zeit, an diese Rechtsprechung anzuknüpfen, zumal sich die Wohnungsnot erheblich verschärft hat und das Verhalten der Leerstand-Eigentümern immer salopper geworden ist.““

Sowohl in Hamburg als auch in Berlin stehen viele Gebäude leer (s. http://leerstandsmelder.de ).

Können Sie sich vorstellen, daß Hausbesetzungen entkriminalisiert werden?

Würden Sie eine „legale“ Hausbesetzung aktiv zusammen mit Ihrer Partei unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Walk

Katrin Lompscher
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Wallk,

vien Dank für Ihre Frage. Die Antwort lautet ja, auch im Bewusstsein, dass es im konkreten Fall sehr kompliziert sein kann. Als Beleg erlaube ich mir ein Zitat aus dem im Juni 2013 beschlossenen Wahlprogramm: "... Auch für alternative Wohnformen muss es Sicherheit geben. Das Besetzen von spekulativ leerstehenden Häusern muss legalisiert werden. Alternative Wohnformen, die von Bevölkerungsminderheiten aus finanziellen oder ideellen Gründen genutzt werden, z.B. Kleingarten-Parzellen, Bauwagenplätze, dürfen von den Behörden nicht "abgeräumt" oder Schikanen ausgesetzt werden. Hier gilt es, integrative Regelungsformen der Kommunen zusammenzutragen und "unkonventionelles Wohnen" im Sinne kultureller Vielfalt anzuerkennen und rechtlich abzusichern..."

mit bestem Gruß Katrin Lompscher