(...) Kirche in Bayern eingeleitet und durch die Disziplinarkammer der Ev.-Luth. Kirche in Bayern als Disziplinargericht in erster Instanz dahingehend beendet wurde, dass der beschuldigte Oberkirchenrat aus dem Dienst entfernt werden soll. Gegen dieses Urteil hat der Beschuldigte Berufung beim Disziplinarhof der EKD als zweit- und damit letztinstanzliches Disziplinargericht eingelegt, der abschließend entschieden hat. (...)
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