
(...) Abgesehen davon, dass eine Übertragung dieser Argumente auf die weibliche Genitalverstümmelung, wie Sie sie andeuten, sehr anfechtbar ist, sparen Sie einen wesentlichen Grund aus, weil er auf die sog. Beschneidung von Mädchen nicht angewendet werden kann: die religiöse Begründung. Sie spielt bei der Zirkumzision sowohl im Islam als auch im Judentum aber eine entscheidende Rolle. (...)