(...) Ziel der am 1. August 2001 - unter der Rot-Grünen Regierung - in Kraft getretenen Strahlenschutzverordnung war es, den Schutz von Bevölkerung, Arbeitskräften und Patienten vor radioaktiven Strahlen zu verbessern. Mit der Novelle der Strahlenschutzverordnung wurden die wesentlichen Grenzwerte für maximal zulässige Strahlendosen verschärft - für die Bevölkerung von 1,5 auf 1 Millisievert und für Arbeitskräfte von 50 auf 20 Millisievert. (...)
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