(...) Nach meiner Kenntnis wird Elterngeld wie bisher ausgezahlt, allerdings gilt es zukünftig in voller Höhe als anzurechnendes Einkommen. Eine Ausnahme gilt für ElterngeldbezieherInnen, die vor der Geburt erwerbstätig waren. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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