(...) danke für Ihre Nachfrage. Nach Art.1 Abs.3 GG binden die Grundrechte die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Deshalb habe mich in meiner Antwort auf Art.6 Abs.1 bezogen und hinzugefügt, dass niemand diskriminiert werden darf. (...)
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