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Frage von Dr. Bernd Z. •

Frage an Karsten Becker von Dr. Bernd Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Becker,

Sie setzen sich für mehr Bürgerbeteiligung ein, und haben im Kandidatencheck von Mehr Demokratie e.V. 8 mal Ja angegeben und es auch bedauert das viele Begehren an zu hohen Hürden scheitern.

Was sagen Sie zu dem aktuellen Fall der Stadt Bad Nenndorf, wo ein zulässiges Bürgerbegehren eingereicht wurde ( http://www.buergerbegehren-nenndorf.de ) die Bestätigung der Zulässigkeit vom VA jedoch mit SPD und CDU Mehrheit unnötig verzögert wird?
Erste Runde im Dezember: der VA will eine juristische Prüfung, diese Prüfung bestätigt die Zulässigkeit ergibt aber redaktionelle Änderungen an der Unterschriftenliste.
Zweite Runde Janaur: der VA will erst das überarbeitete Formular sehen und somit frühestens im Februar die Zulässigkeit erklären, obwohl die unter der Vorraussetzung der redaktionellen Umarbeitung auch im Januar hätte geschehen können?

Wie bringen Sie hier Ihre Wahlaussagen und SPD-Verhalten in Bad Nenndorf unter einen Hut?

Wie wollen Sie von der Bad Nenndorf Bevölkerung eine Stimme zur Landtagswahl bekommen, wenn Ihre eingenen SPD-Leute im Falle von Bürgerbeteiligung derartig taktieren und offensichtlich mauern?

Ihr Gegenkandidat im Wahlkreis MIke Schmidt (CDU) war wenigstens so ehrlich und hat den Check von Mehr Demokratie e.V. mit 8 mal Nein beantwortet und damit gezeigt das er von mehr Bürgerbeteiligung bis auf ein paar fromme Worte auch nichts hält.

Ich bin gespannt, wie Sie antworten werden und vor allem ob Ihre Antwort wirkliche Antworten enthält oder nur rhetorisches BlahBlah.

Mit freundlichen Grüßen aus Bad Nenndorf,
Dr. Bernd Zimmermann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmermann,

offensichtlich vertreten Sie als Bad Nenndorfer Stadtratsmitglied eine inhaltlich andere Auffassung zum Umgang mit dem ehemaligen Kurhaus als viele andere Ratsmitglieder. Dies ist Ihr gutes Recht.

Soweit mir bekannt ist, verschließt sich die Bad Nenndorfer SPD aber weder einer Bürgerbefragung noch einem Bürgerbegehren oder einem Bürgerentscheid. Die Ratsmitglieder meiner Partei möchten die Bad Nenndorfer Bürgerinnen und Bürger jedoch zunächst umfassend über die zur Entscheidung stehenden Alternativen informieren. Nach den mir vorliegenden Informationen will die Bad Nenndorfer SPD zunächst einen Architektenwettbewerb durchführen, um den Bürgerinnen und Bürgern anhand von Neubaumodellen die Alternativen zur Sanierung des 60er-Jahre-Gebäudes plastisch vorzustellen.

Inwieweit das aktuelle Begehren, das offenbar von Ihnen unterstützt wird, durch Gremien der Stadt Bad Nenndorf behindert wird, entzieht sich meiner Kenntnis, da ich keinen Einblick in den vertraulich tagenden Hauptausschuss der Stadt Bad Nenndorf habe. Nach meiner Kenntnis der Niedersächsischen Kommunalverfassung ist jedoch eine formale Prüfung erforderlich, ob die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt sind. Ich sehe im Übrigen keine Gründe für Zweifel an einer unvoreingenommenen Arbeit Ihrer Stadtverwaltung, insbesondere wenn - wie Sie schreiben - eine juristische Prüfung des Begehrens vorgenommen wurde.

Würden die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht beachtet, wäre dies m.E. nicht nur schädlich für das konkrete Begehren, sondern für Bürgerbeteiligungen im Allgemeinen. Denn eine sorgfältige Vorbereitung aller Beteiligungsformen ist gerade erforderlich, um Bürgerinnen und Bürgern nicht falsche Eindrücke von zur Entscheidung stehenden Sachverhalten zu vermitteln und anschließend noch mehr zu enttäuschen. Dadurch wird Politikverdrossenheit entgegengewirkt.
Dies dürfte sicher auch Ihrem Interesse als Ratspolitiker entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Karsten Becker