(...) Das wird auch daran deutlich, dass im Sommer 2008 die Bundesbeteiligung an der Grundsicherung vom Festbetrag auf eine ansteigende %-Quote umgestellt wurde. Der Bund wird sich demnach in den kommenden Jahren in einem höheren Maße an der Grundsicherung beteiligen als heute. Über eine steigende Beteiligung des Bundes sollen die Mehrkosten der Kommunen, die durch den fehlenden Rückgriff entstehen, dauerhaft kompensiert werden. (...)
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