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Karl-Josef Laumann
CDU
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Frage von Torsten B. •

Frage an Karl-Josef Laumann von Torsten B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Laumann

Mich würde mal Ihre Meinung zur einschätzung der European Medicals Agenca im Bezug auf die eZigarette Interessieren.
Die European Medicals Agency hat in Ihrer Richtlinie
CHMP/EWP/369963/05 vom Dezember 2008 ausdrücklich festgestellt das
bestimmte dinge keine Arzneimittel sind,

Potential Reduced Exposure Products like cigarettes with low polycyclic aromates or nitrosaminecontents, and smokeless tobacco products are beyond the scope of this guidance document, as these products are not therapeutic drugs and fall under different legislations.

Heist für mich das eZigaretten ausdrücklich keine Arzneimittel sind, da diese Richtlinie bereits seit Juli 2009 für die Eu rechtlich bindend ist sollte sie doch eigentlich auch für das Bundesland NRW gelten.

Für mich stellt sich nun aber die Frage ist ein ausdrücklicher ausschluss aus dem Arzneimittelgesetz rechtlich ebenso bindend für die Eu Mitgliedsstaaten wie die weiteren Bestandteile der Richtlinie?

Welche Fachstelle der EU wäre in diesem Fall zuständig um eine entsprechende klärung auf schnellem Weg zu erreichen?

Mit freundlichen Grüssen
Torsten Bodien

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bodien,

haben Sie herzlichen Dank für die Email vom 30. Januar 2012, an Herrn Laumann MdL, die an mich als Sprecher des zuständigen Arbeitskreises zur Beantwortung weitergeleitet wurde.

Die rechtliche Einordnung der E-Zigarette ist zur Zeit nicht eindeutig.

Die unsichere Rechtslage hat die CDU-Fraktion bereits Anfang Januar 2012 dazu veranlasst, einen Bericht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration zu beantragen.

Dieser Bericht wurde in der Sitzung des Ausschusses am 18. Januar 2012 unter Zugrundelegung der schriftlichen Stellungnahme (Vorlage 15/1136) erteilt. Eine eindeutige rechtliche Einordnung ergab sich nicht. Frau Ministerin Steffens legte dar, dass sie laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16. Januar 2012 vor E-Zigaretten warnen dürfe.

Nachdem nun Durchsuchungen seitens des Zolls bei einem Händler von E-Zigaretten in Düsseldorf bekannt geworden sind, hat die CDU-Fraktion in der öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses einen weiteren Bericht zur rechtlichen Einordnung der Untersagungsverfügung und anhängiger Gerichtsverfahren beantragt, der in der Sitzung am 29. Februar 2012 behandelt wird. Wir hoffen, dass dieser Bericht endlich Klarheit über den Umgang mit E-Zigaretten schafft.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass keine Überprüfung im Hinblick auf eine Bindung an EU-Recht stattfindet, solange keine rechtlich eindeutige Positionierung in Nordrhein-Westfalen stattgefunden hat.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Preuß

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