Antwort 19.03.2006 von Karl-Hermann Vogel Die Linke
Sehr geehrter Herr Kühle,
aufgrund der vielfältigen Lebensformen ist das Ehegattensplitting aus dem Jahre 1958 in der Tat nicht mehr gerecht und muß reformiert werden.

Sehr geehrter Herr Kühle,
aufgrund der vielfältigen Lebensformen ist das Ehegattensplitting aus dem Jahre 1958 in der Tat nicht mehr gerecht und muß reformiert werden.
Sehr geehrter Herr Reber,