(...) Zu der Gefahrenabwehr zählen die klassischen Bereiche Polizei und Feuerwehr. Die Freie und Hansestadt Hamburg kann daher unter Maßgabe des Nationalen - Bundesrecht - und des Gemeinschaftsrechtes - Vorgaben der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft - formelle und materielle Gesetze und Verwaltungsvorschriften erlassen. (...)
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