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Karl-Heinz Florenz
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Frage von Detlef G. •

Frage an Karl-Heinz Florenz von Detlef G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Florenzo,

mit der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 297/2011 DER KOMMISSION
vom 25. März 2011 wurden die Grenzwerte für strahlenbelastete Lebensmittelimporte aus Japan in die EU um das bis zu 20-fache erhöht.

Wie stehen Sie dazu und waren Sie an einer Abstimmung und/oder Debatte darüber beteiligt?

Mit freundlichen Grüßen,
D. Girgel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Girgel,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Auch ich bin alarmiert, dass andere Grenzwerte für die Lebensmittelimporte aus Japan herangezogen wurden als für Tschernobyl. Diese neuen Grenzwerte für Caesium liegen allerdings nicht um das 20-fache höher, sondern um das 2- bis 3-fache.

Aus diesem Grund habe ich unmittelbar Einspruch gegen die Verordnung erhoben, die dem Parlament derzeit zur Anhörung vorliegt und habe die Kommission ersucht, im Umweltausschuss hierzu Rede und Antwort zu stehen. Wichtig ist es für mich zu wissen, ob es hier neue wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, die diese neuen Grenzwerte rechtfertigen. Grundlage für die Fukushima-Verordnung ist die sogenannte "Schubladen-Verordnung" (Euratom 3954/87), die für einen nuklearen Notfall Grenzwerte für unterschiedliche radioaktive Substanzen vorsieht. Hier liegen die Grenzwerte für Caesium eben um das 2- bis 3-fache höher als in der Tschernobyl-Verordnung.Das Bundesamt für Strahlenschutz bestätigt, dass die höheren Grenzwerte kein gesundheitliches Risiko darstellen, spricht sich aus Gründen der Konsistenz und Verständlichkeit aber auch für einheitliche Werte aus.

Gerade heute Nachmittag habe ich erfahren, dass Kommissionspräsident Barroso, auf unser Betreiben hin, die Grenzwerte nach unten absenken möchte und zwar auf das Niveau von Japan. Diese sollen bereits kommenden Dienstag Geltung erhalten.

Lassen Sie mich Ihnen zudem auch noch folgende Hinweise geben:

Ohne die Verordnung für Japan würden keinerlei Grenzwerte für den Import von Lebensmittel aus Japan gelten. Damit könnten alle Produkte ohne jegliche Kontrollen nach Europa eingeführt werden. Aus diesem Grund war es wichtig, dass die Kommission schnell reagierte. Bereits vier Tage nach dem Atomunglück hat die Kommission über das europäische Schnellwarnsystem (Rapid Alert System for Food and Feed) vorbeugend eine Analyse japanischer Produkte auf Radioaktivität gefordert und auf die potentielle Gefährdung aufmerksam gemacht. Für die Überwachung und Kontrolle sind die Mitgliedstaaten zuständig.

Außerdem haben wir aufgrund der neuen Verordnung nun auch einen Grenzwert für Jod. Die Tschernobyl-Verordnung sieht hier keinen Grenzwert vor, da in Tschernobyl kein Jod ausgetreten ist. Eine weitere Regelung der Fukushima-Verordnung sieht vor, dass alle Produkte, die aus den 12 vom Reaktorunglück betroffenen Provinzen in Japan stammen, von den japanischen Behörden untersucht werden müssen. Nur wenn diese unterhalb der europäischen Grenzwerte liegen, dürfen diese überhaupt exportiert werden. Die Exporte müssen zusätzlich zwei Tage vor dem Eintreffen in Europa angemeldet werden. Darüber hinaus ist verpflichtend vorgeschrieben, dass zehn Prozent aller ankommenden Lieferungen getestet werden müssen.

Schnelles Handeln war hier gefragt und sicherlich auch richtig, nicht verständlich ist aber, weshalb unterschiedliche Grenzwerte herangezogen werden.

Sobald mir weitere Informationen vorliegen, werde ich Ihnen diese mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich

Karl-Heinz Florenz