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Karl-Heinz (Charles M.) Huber
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Frage von Jörg H. •

Frage an Karl-Heinz (Charles M.) Huber von Jörg H.

Guten Tag Herr Huber,

ich würde gerne erfahren, warum Sie gegen die Kennzeichnungspflicht von Genhonig gestimmt haben.
Ich selbst bin Hobbyimker und wäre froh gewesen, wenn die Menschen beim Honigkauf im Supermarkt wenigstens darauf hingewiesen würden, dass sie mit ihrem Kauf und den eingesparten Cents eine bestenfalls "fragwürdige" (schlimmstenfalls hochriskante) Art der Bienenhaltung unterstützen.

Ich vermute, dass eine entsprechende Kennzeichnung von "Genhonig" doch einen deutlichen Einfluss auf das Kaufverhalten der Konsumenten gehabt hätte. Denn ich kenne in meinem (recht großen) sozialen Umfeld niemanden, der positiv über genveränderte Produkte denkt (egal in welchem Bereich). Sie etwa?

Freundliche Grüße, Jörg Hollandt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hollandt,

Ihre geäußerten Belange sind nicht von der Hand zu weisen. In einer 38minütigen Debatte am 12. März im Deutschen Bundestag haben wir über das Thema ausgiebig diskutiert und Experten des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft sprechen lassen.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, sie wolle die Debatte auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse führen. Nur so könnten unnötige Ängste und Vorbehalte bei den Bürgerinnen und Bürgern abgebaut werden. Fakt sei, dass Pollen ein unvermeidbarer natürlicher Bestandteil des Honigs sei und nicht eine Zutat, die von den Bienen absichtlich nachträglich beigefügt werde. Die Bienen sammelten von Natur aus Nektar, Honigtau und Pollen, ein Vorgang, der vom Imker nicht wie bei einer Zutat beeinflusst werden könne. Fakt sei aber auch, dass das Gentechnikrecht der EU eine Kennzeichnung GVO-veränderter Lebensmittel verlange. Alle Lebensmittel, die einen GVO-Gehalt von mehr als 0,9 % aufwiesen, würden ausgezeichnet. Der Pollengehalt von Honig liege aber maximal bei 0,01 bis 0,5 Gramm, im Normalfall ungefähr bei 0,03 Gramm. Damit sei eine Kennzeichnung nicht erforderlich. Mit der Entscheidung der Kommission als Konsequenz aus dem "Honig-Urteil" des EuGH bestehe endlich Klarheit über den rechtlichen Status von Pollen. Pollen aus GVO ohne EU-Zulassung seien weiterhin in Honig, wie in allen anderen Lebensmitteln, nicht zugelassen. Hier gelte weiterhin die sogenannte Nulltoleranz. Damit halte sich der Vorschlag der Kommission an die Vorgabe des EuGH, dass im Honig nur gentechnisch veränderte Pollen enthalten sein dürfen, die in der EU als Lebensmittel zugelassen seien. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit dieser GVO sei im Rahmen der EU-Zulassungsverfahren seitens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bereits bewiesen worden.

Dieser Argumentation habe ich mich angeschlossen und daher mit "nein" zur Kennzeichnungspflicht gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Charles M Huber