
(...) Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gehören dazu "diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindebewohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der (politischen) Gemeinde betreffen". Der Bereich Freihandelsabkommen und TTIP wird vom Wissenschaftlichen Dienst nicht dazu gezählt. Zu beachten ist außerdem, dass die "kommunalen Parlamente", die Sie ansprechen, rechtlich gesehen keine Organe der Legislativen sind, sondern Verwaltungsorgane und damit Teile der Exekutiven sind. (...)